Zuschuss

Förderung der Stiftung Universitätsmedizin Essen (allgemeine Projekt- und Forschungsförderung)

Allgemeine Projekt- und Forschungsförderung der Stiftung Universitätsmedizin Essen. Beschäftigte der UME und Mitglieder der Medizinischen Fakultät können Anträge einreichen. Einreichungsfristen: 1.–15. Januar, April, Juli und Oktober.

Wissenschaft Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Förderung von Projekten im Bereich Wissenschaft und Forschung, Bildung sowie Lehre und Krankenversorgung auf dem Gebiet der Universitätsmedizin Essen, die über den medizinischen Versorgungsbedarf hinausgehen.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten/Investitionen
  • Personalkosten
  • Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Förderung
  • Lückenschluss staatlicher Budgets
  • Kommerzielle Vorhaben
  • Einzelpersonen- oder institutionelle Grundfinanzierung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beschäftigung an der Universitätsmedizin Essen oder Mitgliedschaft in der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen
  • Einreichung des Antrags vor Projektstart
  • Vollständig ausgefülltes interaktives PDF-Formular
  • Eigenmittelanteil in der Regel erforderlich
  • Antragstellung nur vom 1. bis 15. eines Quartals (Januar, April, Juli, Oktober)
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderrichtlinien
  2. Ausgefüllter Förderantrag (interaktives PDF)
  3. Abschlussdokumentation

Bewertungskriterien

  • Innovations- und Anschubcharakter
  • Interdisziplinärer Ansatz
  • Bezug zu Forschungsschwerpunkten der UME
  • Nachhaltige, überregionale Wirkung
  • Klare Evaluationsmaßnahmen
  • Berücksichtigung von Ethik und Datenschutz bei KI-Projekten

Beschreibung

Die Stiftung Universitätsmedizin Essen vergibt vierteljährlich finanzielle Zuschüsse für innovative Vorhaben in Forschung, Lehre und Krankenversorgung, die über den üblichen Versorgungsbedarf hinausgehen. Gefördert werden Anschub- und Pilotprojekte in den Bereichen Wissenschaft & Innovation, Aus- und Weiterbildung sowie Digitalisierung und Soziales. Antragsberechtigt sind alle Beschäftigten der Universitätsmedizin Essen sowie Mitglieder der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich im Zeitraum 1. bis 15. Januar, April, Juli und Oktober eines jeden Jahres. Voraussetzung ist der fristgerechte, vollständig ausgefüllte Antrag als interaktives PDF sowie in der Regel ein Eigenmittelanteil. Förderfähig sind Sachkosten, Personalkosten und Reisekosten; rückwirkende Kosten, Lückenschlüsse staatlicher Budgets oder kommerzielle Vorhaben bleiben unberücksichtigt.

Die Auswahl erfolgt anhand klar definierter Kriterien: Innovations- und Anschubcharakter, interdisziplinärer Ansatz, Bezug zu zentralen Forschungsschwerpunkten der Universitätsmedizin Essen, nachhaltige, überregionale Wirkung sowie transparente Evaluationsmaßnahmen. Für KI-Projekte kommen zusätzliche Anforderungen zu Ethik, Datenschutz und methodischer Nachvollziehbarkeit hinzu. Nach positiver Vorprüfung durch das Kurzantragsverfahren entscheidet der Stiftungsvorstand über Bewilligung, Teilbewilligung oder Ablehnung. Die bewilligten Mittel werden in drei Tranchen ausgezahlt und sind ausschließlich zweckgebunden zu verwenden. Ein formloser Abschlussbericht und bei größeren Fördersummen eine ausführliche Abschlussdokumentation sind Bestandteil der Abrechnung. Durch die Förderung unterstützt die Stiftung die Weiterentwicklung zukunftsweisender universitätsmedizinischer Projekte und trägt so zu einer verbesserten Versorgung und wissenschaftlichen Exzellenz in Nordrhein-Westfalen bei.

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