Zuschuss

Förderung der Stiftung Weltkirche

Die Stiftung Weltkirche fördert ideell und materiell kirchliche Missions-, Entwicklungs- und Friedensarbeit, die vom Gebiet des Bistums Mainz aus geleistet wird. Anträge sind schriftlich jederzeit bei der Geschäftsstelle einzureichen.

Entwicklungszusammenarbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hessen, Rheinland-Pfalz
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung ideell und materiell kirchlicher Missions-, Entwicklungs- und Friedensarbeit im Gebiet des Bistums Mainz.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Trägerschaft kirchlicher Missions-, Friedens- und Entwicklungsarbeit im Bistum Mainz
  • Nachweis einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftlicher Antrag
  2. Konzept der Maßnahme

Bewertungskriterien

  • Erfolgsaussicht und Wirksamkeit
  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Mittelverwendung
  • Gesicherte Gesamtfinanzierung

Beschreibung

Die Förderung durch die Stiftung Weltkirche richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und öffentliche Einrichtungen in Hessen sowie Rheinland-Pfalz, die kirchliche Missions-, Entwicklungs- und Friedensarbeit aus dem Gebiet des Bistums Mainz heraus umsetzen. Mit Zuschüssen werden sowohl ideelle Anliegen als auch materielle Projektkosten unterstützt, beispielsweise in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Kontinuierliche Antragstellung ist jederzeit möglich: Ein formloser schriftlicher Antrag samt Maßnahmenkonzept genügt, um das Vorhaben zur Begutachtung vorzulegen. Entscheidungsgrundlagen bilden die Erfolgsaussichten, die Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung sowie eine gesicherte Gesamtfinanzierung. Voraussetzung ist eine Trägerschaft kirchlicher Missions-, Friedens- und Entwicklungsaktivitäten mit nachgewiesener ordnungsgemäßer Geschäftsführung.

Adressat:innen sind Projektverantwortliche, die nachweisen können, dass ihre Aktivitäten im Sinne der Satzung sach- und fachgerecht realisiert werden. Die Stiftung legt großen Wert darauf, bürokratische Hürden auf ein Minimum zu beschränken, verlangt jedoch einen schriftlichen Nachweis über die Verwendung der Mittel sowie einen abschließenden Verwendungsnachweis. Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen, deren Ziele mit den Grundsätzen der katholischen Kirche vereinbar sind. Bei Bewilligung regelt ein schriftlicher Bescheid Zweckbindung, Projektlaufzeit und Abrechnungsmodalitäten. So wird sichergestellt, dass lokale Initiativen nachhaltig wirken und langfristig zu Frieden, Gerechtigkeit und nachhaltiger Entwicklung beitragen können.

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