Zuschuss

Förderung der Stiftung zur Förderung der Tafel Bergedorf

Stiftung zur langfristigen Sicherung der Tafel Bergedorf e.V. durch ideelle und materielle Mittelbeschaffung zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen in Hamburg. Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hamburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung beschafft Mittel zur ideellen und materiellen Unterstützung hilfsbedürftiger Personen über den Verein Tafel Bergedorf e.V. und – sofern dort kein Finanzbedarf nachgewiesen wird – über andere gemeinnützige Organisationen, um die Versorgung Bedürftiger in Hamburg langfristig zu sichern und unabhängig von kurzfristigen Spenden schwankender Einnahmen zu machen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis finanziellen Bedarfs
  • Sitz in Hamburg
  • Gemeinnütziger Status

Beschreibung

Langfristige Unterstützung für hilfsbedürftige Menschen in Hamburg
Die Stiftung zur Förderung der Tafel Bergedorf wurde 2024 ins Leben gerufen, um die Versorgung bedürftiger Personen in Hamburg nachhaltig abzusichern. Durch die gezielte Beschaffung ideeller und materieller Mittel sichert sie die Arbeit der Tafel Bergedorf e.V. und macht sie unabhängiger von schwankenden Spendenaufkommen. Erweist der Verein keinen aktuellen Finanzbedarf, können auch andere gemeinnützige Organisationen in Hamburg von den Fördermitteln profitieren. So wird gewährleistet, dass Projekte zur Lebensmittelhilfe und sozialen Unterstützung langfristig geplant und umgesetzt werden können. Die Fördersäulen umfassen sowohl einmalige Zuschüsse als auch dauerhafte Zustiftungen in den Kapitalstock, deren Zinserträge direkt in die Versorgung Bedürftiger fließen.

Förderkriterien und Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Hamburg, die nachweislich finanzielle Bedarfe im sozialen Bereich dokumentieren. Die Fördermaßnahme richtet sich an Vereine und Initiativen, die sich für Arbeit & Soziales engagieren und bedürftige Personen begleiten. Ein eingereichter Finanzbedarf bildet die Grundlage für die Mittelvergabe. Anträge können fortlaufend eingereicht werden – eine feste Frist entfällt. Ziel ist es, die kontinuierliche Unterstützung Hilfsbedürftiger zu garantieren und sozialen Organisationen Planungssicherheit zu bieten. Interessierte Organisationen finden alle relevanten Hinweise zur Antragstellung auf der Website der Stiftung zur Förderung der Tafel Bergedorf.

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