Zuschuss

Förderung der Strecker-Stiftung (Projektförderung, Zuschüsse, Stipendien & Preise)

Die Strecker-Stiftung unterstützt seit über 20 Jahren Projekte zur Stärkung der Musik in der Gesellschaft. Gefördert werden u.a. Projekte in Schule/Musikerziehung, musikalischer und musikwissenschaftlicher Nachwuchs sowie musikalische Produktionen, Stipendien und Preise. Antragsstellung jederzeit möglich.

Kultur Musik Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Die Stiftung fördert Projekte zur Erhöhung des Stellenwerts der Musik und der Musikerziehung in Schule, Elternhaus und Ausbildung, unterstützt den musikalischen, musikwissenschaftlichen und musikverlegerischen Nachwuchs sowie das regionale Musikleben durch Förderung von Institutionen, Personen und Produktionen.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektausrichtung entsprechend dem Stiftungszweck
  • Institutionen oder Einzelpersonen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kurzantrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Ausrichtung am Stiftungszweck
  • Qualität des Musikprojekts
  • Relevanz für Zielgruppe

Beschreibung

Die Strecker-Stiftung fördert seit über 20 Jahren bundesweit Projekte, die den Stellenwert der Musik in Schule, Elternhaus und Ausbildung nachhaltig erhöhen. Träger:innen von Anträgen können Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Institutionen oder Privatpersonen sein, die musikpädagogische, musikwissenschaftliche oder musikalisch-künstlerische Vorhaben umsetzen möchten. Im Fokus stehen dabei die Unterstützung des musikalischen und musikwissenschaftlichen Nachwuchses, die Förderung regionaler Musikleben sowie die Begleitung von Produktionen und Publikationen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Initiativen, die generationenübergreifend wirken und Kindern, Jugendlichen und Senior:innen den Zugang zu musikalischer Bildung ermöglichen.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich und erfolgt mittels Kurzantrag, detaillierter Projektbeschreibung sowie eines Kosten- und Finanzierungsplans. Entscheidende Kriterien sind die Ausrichtung am Stiftungszweck, die künstlerische und pädagogische Qualität des Vorhabens sowie die Relevanz für die anvisierte Zielgruppe. Der Vorstand trifft seine Förderentscheidung in der Regel innerhalb von sechs Monaten und gewährt auf Wunsch auch Teilfinanzierungen. Interessierte Institutionen und Einzelpersonen können alle Unterlagen als zusammengefasste PDF-Datei einreichen und damit die Basis für eine individuelle Zuschusshöhe und -dauer legen.

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