Förderung der Strunden-Papageien-Stiftung (SPS)
Die Strunden-Papageien-Stiftung (SPS) fördert seit 1998 Schutzmaßnahmen und Artenschutzprojekte für von der Ausrottung bedrohte Papageienarten mit den Zinserträgen und Teilen des Stiftungsvermögens.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projekten zum Schutz und Erhalt von weltweit bedrohten Papageienarten durch Finanzierung von Schutzmaßnahmen, Forschung und Artenschutzaktivitäten im Rahmen einer gemeinnützigen Stiftung.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss dem Schutz von gefährdeten Papageienarten dienen
- Projekt wird von einer gemeinnützigen Organisation oder NGO durchgeführt
Bewertungskriterien
- Artenschutzrelevanz
- Bedrohungsstatus der Zielart
- Nachhaltigkeit der Schutzmaßnahmen
Beschreibung
Die Strunden-Papageien-Stiftung (SPS) wurde 1998 als treuhänderische, gemeinnützige Einrichtung innerhalb der Zoologischen Gesellschaft für Arten- und Populationsschutz e.V. (ZGAP) gegründet und widmet sich seitdem dem Schutz von weltweit gefährdeten Papageienarten. Aus den Zinserträgen und jährlich einem Fünftel des ursprünglichen Stiftungsvermögens werden gezielt Zuschüsse für Erhaltungsmaßnahmen, Forschungsprojekte und Artenschutzaktivitäten bereitgestellt. Dank des ehrenamtlichen Engagements des Stiftungsrats entstehen keinerlei Personalkosten, sodass alle Mittel unmittelbar in Schutzprogramme fließen. Bereits geförderte Initiativen reichen vom Monitoring seltener Kakadu-Populationen in Südostasien bis zu Wiederansiedlungsprojekten für seltene Amazona-Arten in Brasilien.
Förderberechtigt sind bundesweit tätige gemeinnützige Organisationen und NGOs, die sich mit Projekten zum Schutz bedrohter Papageienarten befassen. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben klar der Erhaltung gefährdeter Arten dient und von einer gemeinnützigen Institution getragen wird. Die Entscheidung über Förderanträge erfolgt durch einen fünfköpfigen Stiftungsrat auf Basis von Artenschutzrelevanz, Bedrohungsstatus der Zielart und Nachhaltigkeit der Schutzmaßnahmen. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, was kontinuierliche Projektplanungen erleichtert. Diese Förderung eröffnet engagierten Träger:innen die Chance, im nationalen Rahmen Schutzmaßnahmen zu finanzieren und zum langfristigen Erhalt bedrohter Papageien beizutragen.
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