Förderung der Takaya Urakawa Stiftung (Musikerförderung)
Die Takaya Urakawa Stiftung fördert international Kunst, Kultur, Bildung und Erziehung mit Fokus auf beginnende Musiker im Studium und Karrierestart bei finanziellen Schwierigkeiten.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, talentierte Musiker während ihres Musikstudiums und beim Beginn ihrer Solistenkarriere zu unterstützen und insbesondere finanzielle Hürden zu mindern.
Förderfähige Ausgaben
- Studiengebühren
- Instrumentenkauf oder -miete
- Lebensunterhalt
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis besonderer musikalischer Eignung durch Noten, Wettbewerbsergebnisse oder Empfehlungsschreiben
- Studium an staatlich anerkannten Lehrinstituten oder renommierten privaten Einrichtungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Aufstellung der Kosten
- Nachweise für den beantragten Förderbeitrag
- Referenzberichte und Empfehlungsschreiben
Bewertungskriterien
- Musikalische Begabung und Leistung
- Nachweis finanzieller Bedürftigkeit
- Qualität der Ausbildungsstätte
Beschreibung
Die Takaya Urakawa Stiftung unterstützt bundesweit beginnende Musiker:innen im Studium sowie in der Anfangsphase ihrer Solistenkarriere durch finanzielle Zuschüsse von bis zu 5.000 € jährlich. Als gemeinnützige Einrichtung fördert sie seit ihrer Gründung 2017 internationale Projekte in den Bereichen Musik, Kultur, Bildung, Aus- und Weiterbildung sowie Kultur & Medien. Ziel der Förderung ist es, außergewöhnliche musikalische Begabungen zu würdigen und finanzielle Hürden zu mindern, damit talentierte Solo- und Orchestermusiker:innen ihr Potential voll ausschöpfen können. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die an staatlich anerkannten Lehrinstituten oder renommierten privaten Einrichtungen studieren und einen Nachweis über besondere musikalische Eignung (z. B. Notenausschnitte, Wettbewerbsergebnisse, Empfehlungsschreiben) sowie über ihren finanziellen Bedarf erbringen. Die bewilligte Zuwendung gilt für einen Förderzeitraum von bis zu zwölf Monaten und kann für Studiengebühren, Instrumentenkauf oder -miete sowie den Lebensunterhalt eingesetzt werden.
Der kontinuierliche Förderprozess ermöglicht eine ganzjährige Antragstellung. Zur Einreichung werden ein Anschreiben, Lebenslauf, eine detaillierte Aufstellung der Kosten sowie Nachweise zur Verwendung des beantragten Förderbetrags benötigt. Referenzberichte und Empfehlungsschreiben von Lehrenden oder professionellen Musiker:innen runden die Bewerbung ab. Die Auswahl erfolgt anhand der musikalischen Begabung und Leistung, der Qualität der Ausbildungsstätte sowie dem Nachweis finanzieller Bedürftigkeit. Die Stipendiat:innen verpflichten sich, die Fördergelder zweckgebunden einzusetzen und über den Projektverlauf zu berichten. Durch transparente Berichterstattung und die Anerkennung der Stiftung in allen projektbezogenen Publikationen trägt die Takaya Urakawa Stiftung dazu bei, den künstlerischen Werdegang junger Musiker:innen nachhaltig zu stärken.
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