Zuschuss

Förderung der Tandem Stiftung Burkhard Zülow (Tandem – Integration behinderter Menschen durch Sport)

Die Tandem Stiftung Burkhard Zülow unterstützt Projekte im Rhein-Kreis Neuss, die gemeinsames Sporttreiben von Schülerinnen und Schülern mit und ohne geistige Behinderung in Kooperation mit Schulen und Sportvereinen ermöglichen.

Sport Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Sportprojekten zur Integration behinderter und nicht behinderter Kinder und Jugendlicher durch gemeinsames Sporttreiben auf Augenhöhe im Rhein-Kreis Neuss.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeit im Rhein-Kreis Neuss
  • Kooperation zwischen einer Schule für geistig Behinderte und einer Regelschule oder einem Sportverein

Beschreibung

Die Tandem Stiftung Burkhard Zülow fördert im Rhein-Kreis Neuss inklusive Sportinitiativen, die Schülerinnen und Schüler mit und ohne geistige Behinderung gemeinsam in Bewegung bringen. Im Rahmen des Programms „Tandem – Integration behinderter Menschen durch Sport“ stehen Projekte im Vordergrund, die in Kooperation zwischen Förderschulen, Regelschulen und Sportvereinen innovative Angebote realisieren. Schwerpunkte bilden diverse Sportarten wie Fußball, Voltigieren, Kanu, Judo und Radsport, bei denen Tandems angeschafft werden, damit alle Teilnehmenden „auf Augenhöhe“ aktiv sein können. Die Stiftung zielt darauf ab, Barrieren abzubauen, gegenseitige Akzeptanz zu stärken und die individuelle Leistungsfähigkeit zu fördern. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Sportbund Rhein-Kreis Neuss sowie lokalen Partner:innen wird eine professionelle Begleitung und nachhaltige Verankerung der Maßnahmen gewährleistet.

Als gemeinnützige Initiative stehen kontinuierlich Zuschüsse bereit, um neue inklusive Sportprojekte zu unterstützen. Förderberechtigt sind Bildungseinrichtungen, Interessenverbände und Vereine mit Sitz oder Tätigkeit im Rhein-Kreis Neuss, die eine Kooperation zwischen Schulen für geistig Behinderte und Regelschulen oder Sportvereinen konzipieren. Das Förderziel liegt in der gleichberechtigten Teilhabe junger Menschen und dem Abbau von Berührungsängsten durch gemeinsames Sporttreiben. Gemeinnützige Organisationen können unabhängig von festen Fristen Anträge einreichen und somit flexibel auf Bedarfe vor Ort reagieren. Mit dieser Förderung leistet die Tandem Stiftung Burkhard Zülow einen wichtigen Beitrag zur sozialen Teilhabe und zum interaktiven Austausch zwischen Kindern und Jugendlichen im ländlichen wie städtischen Raum.

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