Förderung der Teilnahme an Deutschkursen
Förderung der Teilnahme an Deutschkursen in Tirol mit 50 % Kostenübernahme bis maximal € 4,00 pro Kurseinheit. Anträge sind bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung hat zum Ziel, die Integration von Zugewanderten durch Unterstützung beim Erwerb der deutschen Sprache zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Kurskosten für Deutschkurse (GER A1–B2)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Grammatiktraining
- Kommunikationstraining
- berufseinschlägige Deutschkurse
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtmäßiger dauerhafter Aufenthalt in Österreich
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Keine anderweitige Fördermöglichkeit für Deutschkurse gemäß § 2
- Kurs muss von einem anerkannten Bildungsträger angeboten werden
- Kurs muss in Tirol stattfinden
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anmeldebestätigung für den Kurs (sofern vorhanden)
- Nachweis über den aufenthaltsrechtlichen Status
- Versicherungsdatenauszug
Beschreibung
Die Förderung der Teilnahme an Deutschkursen in Tirol bietet eine finanzielle Unterstützung für Teilnehmende, die ihre Deutschkenntnisse im Rahmen des GER-Levels A1 bis B2 ausbauen möchten. Gefördert werden 50 % der Kurskosten, maximal € 4,00 pro Kurseinheit, sofern der Unterricht durch einen anerkannten Bildungsträger in Tirol erfolgt. Anträge können bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn elektronisch eingereicht werden, solange der Hauptwohnsitz in Tirol besteht und keine anderweitige Förderung nach § 2 der Richtlinie vorliegt. Eine Anwesenheitsquote von mindestens 75 % ist Voraussetzung für die Zuerkennung des Einmalzuschusses.
Mit dem Ziel, die Integration von Zugewanderten durch gezielte Sprachförderung nachhaltig zu stärken, richtet sich die Förderung an Personen mit rechtmäßigem, dauerhaftem Aufenthalt in Österreich. Gefördert werden ausschließlich allgemeine Deutschkurse ohne berufsbezogene Inhalte, Grammatik- oder Kommunikationstraining. Für die Antragstellung sind eine Anmeldebestätigung zum Kurs (sofern vorhanden), ein Nachweis über den aufenthaltsrechtlichen Status sowie ein Versicherungsdatenauszug vorzulegen. Die einkommensunabhängige Förderung ist fortlaufend bis zum 31. Dezember 2029 verfügbar und unterstützt das Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Bildung sowie Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Migration, Arbeit und Soziales.
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