Förderung der Teilnahme an internationalen Berufswettbewerben
Förderung der Teilnahme von Lehrlingen und Absolvent:innen an internationalen Berufswettbewerben auf Basis des Ist-Grundlohns ohne Sonderzahlungen. Antragsfrist drei Monate nach dem Förderereignis. Gültig seit 01.01.2013, unbefristet.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung von Lehrlingen und ihren Ausbildungsbetrieben bei der Teilnahme an internationalen Berufswettbewerben. Die Förderung erfolgt durch Erstattung des tatsächlichen Ist-Grundlohns bzw. -gehalts der teilnehmenden Person ohne Sonderzahlungen und Zulagen, um die fachliche und persönliche Weiterentwicklung der Auszubildenden zu fördern und ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Ist-Grundlohn bzw. Ist-Grundgehalt ohne Sonderzahlungen und Zulagen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sonderzahlungen
- Zulagen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellende müssen Lehrberechtigte (§ 2 BAG, § 2 Abs. 1 LFBAG) sein
- Teilnehmende müssen noch Lehrlinge sein oder ihre Lehre bereits absolviert haben
- Gebietskörperschaften sowie Betriebe mit schwerwiegenden Verstößen gegen das Berufsausbildungsgesetz sind ausgeschlossen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unterlagen gemäß Auskunft der Lehrlingsstellen
Beschreibung
Die Fördermaßnahme unterstützt Ausbildungsbetriebe bei der Entsendung von Lehrlingen und Absolvent:innen zu internationalen Berufswettbewerben, indem sie den tatsächlich gezahlten Ist-Grundlohn bzw. das Ist-Grundgehalt ohne Sonderzahlungen und Zulagen erstattet. Dadurch werden die fachlichen Kompetenzen und die persönliche Entwicklung der Teilnehmenden gefördert und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Parkett gestärkt. Die Förderung ist unbefristet verfügbar und gilt bundesweit für Unternehmen, die über die Lehrberechtigung nach § 2 BAG verfügen. Öffentliche Gebietskörperschaften sowie Betriebe mit gravierenden Verstößen gegen das Berufsausbildungsgesetz sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Der Zuschuss deckt 100 % des förderfähigen Grundlohns ab und wird als Direkte Förderung gewährt. Anträge können binnen drei Monaten nach Abschluss des Wettbewerbsereignisses gestellt werden; maßgeblicher Stichtag ist der Tag des jeweiligen Wettbewerbs. Die erforderlichen Nachweise sowie ergänzende Unterlagen sind gemäß den Vorgaben der zuständigen Lehrlingsstellen einzureichen. Ziel der Maßnahme ist es, die Integration junger Fachkräfte in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, die Qualität der dualen Ausbildung zu steigern und langfristig die Jugendarbeitslosigkeit zu senken. Durch die passgenaue Finanzierung der Lohnkosten entsteht für Ausbildungsbetriebe kein finanzielles Risiko, sodass sie ihre Nachwuchskräfte bestmöglich vorbereiten und ins globale Wettbewerbsgeschehen einbinden können.