Förderung der Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Maßnahmen der Absatzförderung
Das Land Brandenburg gewährt Zuschüsse für Messeteilnahmen, Gemeinschaftsstände und Projekte der Absatzförderung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft. Anträge sind laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Zuwendung dient der Unterstützung der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus bei der Pflege und dem Ausbau bestehender sowie der Erschließung neuer Absatzmärkte und der Erhöhung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.
Förderfähige Ausgaben
- Teilnahmegebühren
- Reise- und Transportkosten
- Kosten für Publikationen und Websites
- Miete für Ausstellungsräume und Stände
- Kosten für Montage und Demontage
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Einzelbetriebliche Förderung
- Vorhaben, die bereits im Rahmen anderer Fördermaßnahmen gefördert werden
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmenssitz im Land Brandenburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung und Finanzierungsplan
- Kostenschätzungen / Angebote
- Nachweis der Gesamtfinanzierung (Eigenanteil)
- Registerauszug (z. B. Handelsregister)
- Satzung oder Statut
- Vollmacht (falls erforderlich)
- Erklärung zu De-minimis-Beihilfen
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Absatzförderung
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Überregionaler Charakter des Vorhabens
Beschreibung
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg fördert die Teilnahme an nationalen, internationalen und regionalen Agrarmessen, Ausstellungen sowie Aktionen zur Absatzförderung mit einem Zuschuss von 50 % bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ziel ist es, Berufsvereine, Verbände, Interessengemeinschaften und kleine bis mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Brandenburg dabei zu unterstützen, bestehende Märkte zu stärken und neue Absatzchancen zu erschließen. Gefördert werden beispielsweise Teilnahmegebühren, Reise- und Transportkosten, Ausgaben für Publikationen und Websites, Miet- und Auf-/Abbaukosten für Stände sowie symbolische Preise bis 1.000 €. Voraussetzung ist ein gültiger Finanzierungsplan, Nachweise über Eigenanteil und De-minimis-Beihilfen-Erklärungen sowie die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben.
Die Antragsstellung ist fortlaufend möglich bis zum 31. Dezember 2028. Entscheidend sind der überregionale Charakter des Vorhabens, der Beitrag zur Absatzförderung und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Antragstellenden. Mit dieser Förderung können regionale Veranstalter:innen sowie Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft und des Gartenbaus ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Parkett erhöhen, Berufs- und Verbraucherschauen organisieren oder Gemeinschaftsstände realisieren. Die konsequente Dokumentation in Form von Projektbeschreibungen, Kostenvoranschlägen und gesetzlichen Erklärungen sichert eine transparente Abwicklung und langfristige Wirkung. Interessierte Organisationen und Unternehmen können sich bei laufender Förderrichtlinie gezielt für ihre Messe- und Marketingmaßnahmen in Brandenburg unterstützen lassen.
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