Förderung der tierischen Produktion in Kärnten gem. K-LFF 2023
Beihilfen für natürliche und juristische Personen zur Sicherung und Verbesserung der landwirtschaftlichen tierischen Produktion in Kärnten. Gültig ab 15.07.2023, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherung und Verbesserung der landwirtschaftlichen tierischen Produktion in Kärnten
Förderfähige Ausgaben
- Verwaltungskosten für Anlegen und Führen von Zuchtbüchern
- Tests zur Bestimmung der genetischen Qualität oder Leistungsmerkmale von Tieren
- Investitionszuschüsse für den Ankauf von Hochleistungszuchttieren
- Zuschüsse zu Deckkosten von Zuchtstuten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag samt Verpflichtungserklärung und Förderzusage
- Ausschluss von Doppelförderungen
- Tiere müssen in Zuchtbüchern oder Zuchtregistern einer anerkannten Tierzuchtorganisation eingetragen sein; bei Zuchtstuten ist die Haltung auf Weideflächen in Kärnten nachzuweisen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Verpflichtungserklärung
- Nachweis der Zuchtbucheintragung
Beschreibung
Die “Förderung der tierischen Produktion in Kärnten gem. K-LFF 2023” richtet sich an natürliche und juristische Personen sowie landwirtschaftliche Betriebe (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen) mit Sitz in Kärnten. Diese kontinuierlich abrufbare Landesförderung in Form eines Zuschusses zielt auf die Sicherung und Verbesserung der tierischen Primärproduktion ab. Unter § 30 werden Beihilfen zur Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung gewährt – etwa für Verwaltungskosten beim Anlegen und Führen von Zuchtbüchern sowie für genetische Tests. Gemäß § 31 unterstützt die Fördermaßnahme Investitionszuschüsse für den Ankauf von Hochleistungszuchttieren (Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen) und Zuschüsse zu Deckkosten von Zuchtstuten. Förderfähige Ausgaben umfassen neben den Anschaffungskosten auch Verwaltungskosten für Zuchtbuchführung und Tests zur Leistungsmerkmalsanalyse. Anträge können jederzeit seit dem 15. Juli 2023 gestellt werden; eine Befristung besteht nicht.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung sind die Einreichung eines ausgefüllten Antrags mit Verpflichtungserklärung, die Förderzusage sowie der Nachweis der Zuchtbucheintragung der Tiere; Zuchtstuten müssen zudem in Kärntner Weideflächen gehalten werden. Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Ausgaben; Förderungsauszahlungen unter 100 € sind ebenfalls möglich. Einrechnungsfähige Kosten umfassen zudem Verwaltungskosten zur Zuchtbuchführung und genetische Analysen. Genaue Förderintensitäten und Rechtsgrundlagen sind in der Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2023 (§§ 30 und 31 K-LFF 2023) festgelegt. Diese Maßnahme bietet eine attraktive Möglichkeit, die tierische Produktion in Kärnten nachhaltig und wirtschaftlich effizient zu stärken.
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