Zuschuss

Förderung der Tourismuswerbung und sonstiger dem Tourismus dienender Maßnahmen

Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen im Tourismus des Landes Tirol von überörtlicher Bedeutung, z. B. Tourismusverbände, Eventtourismus, Großveranstaltungen, Dachmarketingorganisationen sowie Leader- und Interreg-Kofinanzierungen. Laufende Antragsmöglichkeit.

Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
05.06.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol

Förderziel

Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen, die für den Tourismus des Landes Tirol, jedenfalls aber von überörtlicher Bedeutung sind. So erfolgen Zuwendungen an die Tirol Werbung GmbH zur Unterstützung von Projekten von Tourismusverbänden, den Eventtourismus, für die Durchführung von Großveranstaltungen, die Bildung bzw. die Ausweitung von Dachmarketingorganisationen sowie für Leader- und Interreg-Kofinanzierungen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tirol Werbung GmbH und Tiroler Tourismusverbände
  • Vereine und Einrichtungen mit tourismusfördernder Tätigkeit in Tirol
  • Gewerbliche Unternehmungen mit Fokus auf bedeutende Tourismusförderung in Tirol
  • Privatpersonen für Projekte von besonderer Bedeutung für den Tourismussektor

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kostenschätzung
  3. Finanzierungsübersicht

Beschreibung

Die Förderinitiative des Landes Tirol zielt auf die Stärkung und Weiterentwicklung überregionaler Tourismusmaßnahmen ab. Gefördert werden unter anderem Projekte von Tourismusverbänden, Eventtourismus-Vorhaben, Großveranstaltungen sowie der Ausbau von Dachmarketingorganisationen. Auch Leader- und Interreg-Kofinanzierungen werden mit einem direkten Zuschuss unterstützt. Durch diese gezielte Unterstützung sollen die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Tiroler Tourismusregion langfristig gesichert und innovative Marketingimpulse gesetzt werden.

Förderberechtigt sind Unternehmen, Interessenverbände, sonstige Vereine, Privatpersonen sowie gemeinnützige Organisationen, die satzungsgemäß oder projektbezogen eine tourismusfördernde Tätigkeit in Tirol ausüben. Anträge können jederzeit eingereicht werden, da es keine Fristbegrenzung gibt. Zur Antragstellung sind eine Projektbeschreibung, eine Kostenschätzung und eine Finanzierungsübersicht vorzulegen. Nach positiver Förderzusage erfolgt die Auszahlung erst nach Einreichung des geforderten Verwendungsnachweises. Damit richtet sich die Förderung an alle Akteur:innen, die nachhaltige, regional bedeutsame Tourismuskonzepte umsetzen und zur Stärkung des Tiroler Tourismus beitragen möchten.

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