Zuschuss

Förderung der Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen an in Bayern zugelassene Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) zur Förderung der pädagogischen Begleitung, Personal- und Sachausgaben bei der Organisation und Durchführung des FSJ.

Soziales Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: 28 € pro Teilnehmer und vollem Dienstmonat
Projektdauer: 12

Förderziel

Ziel der Landesförderung ist es, die Trägervielfalt im Freiwilligen Sozialen Jahr beizubehalten, ein bedarfs- und flächendeckendes Angebot an FSJ-Plätzen sicherzustellen sowie die qualitativ hochwertige Durchführung des FSJ in Bayern zu gewährleisten. Damit soll das Verantwortungsbewusstsein junger Menschen für das Gemeinwohl gestärkt und ihre Bildungs- und Orientierungsfähigkeit gefördert werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmenden in Bildungsseminaren (bis 50 € pro Tag)
  • Reisekosten der Teilnehmenden nach Bayerischem Reisekostengesetz
  • Personalkosten für Referent:innen und Honorarkräfte
  • Raummiete und Seminarmaterialien
  • Personalkosten für pädagogische Fachkräfte (1 Vollzeitkraft je 40 Freiwillige)
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Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zulassung als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres durch das StMAS
  • Gewährleistung der pädagogischen Begleitung der Freiwilligen (25 Bildungstage)
  • Einhaltung von Arbeitsmarktneutralität und Gemeinwohlorientierung
  • Sicherstellung der Auszahlung von Taschengeld (mindestens 180 € monatlich) und ggf. Geldersatzleistung (insgesamt mind. 360 €)
  • Sicherstellung der Sozialversicherungsbeiträge
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Grundantrag auf Förderung
  2. Formular Verwendungsnachweis
  3. Statistikmeldung

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt mit einem jährlichen Festbetragszuschuss Träger:innen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in ganz Bayern. Gefördert werden dabei insbesondere die pädagogische Begleitung der Teilnehmenden sowie Personal- und Sachausgaben, die im Zusammenhang mit Organisation und Durchführung des FSJ anfallen. Mit 28 Euro pro:r Freiwillige:r und vollem Dienstmonat trägt die Landesförderung dazu bei, ein bedarfs- und flächendeckendes Angebot an FSJ-Plätzen zu sichern und die Vielfalt der Träger:innen zu erhalten. Ziel ist es, jungen Menschen eine hochwertige Bildungs- und Orientierungsphase im sozialen Engagement zu ermöglichen, ihre Sozialkompetenz zu stärken und ihr Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu fördern.

Zuwendungsberechtigt sind in Bayern zugelassene gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Interessenverbände und sonstige Vereine, die eine pädagogische Begleitung über mindestens 25 Bildungstage sowie die Auszahlung eines Taschengelds von mindestens 180 Euro (bzw. einer Gesamtleistung von 360 Euro bei Ersatzleistungen für Unterkunft und Verpflegung) sicherstellen. Erforderlich ist zudem die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sowie ein Eigenanteil von mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden u. a. Personalkosten für pädagogische Fachkräfte (eine Vollzeitkraft pro 40 Freiwillige), Honorarkräfte, Raummieten, Seminarmaterialien, Reisekosten und Unterkunftskosten bis zu 50 Euro pro Seminartag. Die Projektlaufzeit beträgt zwölf Monate, der Bewilligungszeitraum umfasst das FSJ-Jahr (1. September bis 31. August). Die Auszahlung erfolgt bis zu 80 % in Raten während des Bewilligungszeitraums, der Rest nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Mit dieser Förderung leistet Bayern einen wichtigen Beitrag zur qualitativen Weiterentwicklung des FSJ als verbindliches Bildungs- und Orientierungsjahr.

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