Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung – ÜLU)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss des Landes Bremen zur Herabsetzung der Lehrgangskosten überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung im Handwerk. Anträge der Handwerkskammer Bremen für das Folgejahr jährlich bis zum 01.11. einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel dieser Förderung ist die Sicherung einer landesweit einheitlichen hochwertigen Ausbildungsqualität, die Entlastung der Ausbildungsbetriebe von den Kosten der überbetrieblichen Ausbildung und die Schaffung eines Anreizes, Ausbildungsplätze anzubieten.
Förderfähige Ausgaben
- Lehrgangsgebühren der überbetrieblichen Ausbildung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Lehrgangskosten bei Umlagefinanzierung durch Sozialkassen (Soka)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ausbildungsstätte muss im Land Bremen gelegen sein
- Auszubildende müssen im Verzeichnis der Handwerkskammer Bremen eingetragen sein
- Keine Umlagefinanzierung durch Sozialkassen (Soka)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Bedarfsmeldung Grundstufe
- Bedarfsmeldung Fachstufe
- Verwendungsnachweis
Beschreibung
Die landesweite Initiative gewährt Handwerksbetrieben mit Ausbildungsstätten im Land Bremen sowie deren im Verzeichnis der Handwerkskammer Bremen eingetragenen Auszubildenden einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur spürbaren Reduktion der Lehrgangsgebühren der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung. Mit einer Förderquote von 100 % werden ausschließlich Lehrgangsgebühren gefördert, soweit keine Umlagefinanzierung durch Sozialkassen (Soka) erfolgt. Die Mittel kommen kleinen und mittleren Unternehmen zugute, indem sie Ausbildungskosten entlasten und einen zusätzlichen Anreiz schaffen, qualifizierte Ausbildungsplätze anzubieten. Jährlich bis zum 1. November ist ein Antrag – über die Handwerkskammer Bremen als Erstzuwendungsempfängerin – für das Folgejahr einzureichen. Projektbeginn ist jeweils ab dem 1. Januar des nächsten Jahres möglich.
Ziel der Förderung ist die Gewährleistung einer landesweit einheitlichen und hochwertigen Ausbildungsqualität im Handwerk. Durch die Herabsetzung der überbetrieblichen Lehrgangskosten wird die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe gestärkt und der Fachkräftenachwuchs nachhaltig unterstützt. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen beizufügen: Antragsformular, Bedarfsmeldung Grundstufe, Bedarfsmeldung Fachstufe sowie ein Verwendungsnachweis. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann auf Antrag genehmigt werden, sofern die organisatorischen Vorbereitungen eine frühere Durchführung erfordern. Die Senatorin für Kinder und Bildung sorgt als Bewilligungsbehörde für eine zügige Bearbeitung. Interessierte Betriebe und Ausbilder:innen werden ermutigt, diese Fördermöglichkeit zu prüfen und die erforderlichen Formblätter fristgerecht einzureichen.