Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (überbetriebliche Lehrlingsunterweisung)
Bundesweite Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Handwerk. Anträge können bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der anteiligen Kosten der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in den überbetrieblichen Berufsbildungsstätten des Handwerks zur Sicherung eines einheitlich hohen Ausbildungsniveaus und zur Qualitätssicherung der beruflichen Ausbildung im Handwerk.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung bei der zuständigen Handwerkskammer bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres
- Tätigkeit als Ausbildungsbetrieb oder überbetriebliche Berufsbildungsstätte im Handwerk
Beschreibung
Die bundesweit ausgerichtete ÜLU-Förderung ist ein Zuschussprogramm im Bereich Aus- & Weiterbildung, das Ausbildungsbetriebe, Bildungseinrichtungen und überbetriebliche Berufsbildungsstätten im Handwerk bei der anteiligen Finanzierung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung unterstützt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) stellt Mittel bereit, die die Kosten für Module in rund 600 Berufsbildungszentren decken und Auszubildende praxisnah vertiefen. Diese Förderung trägt wesentlich dazu bei, ein einheitlich hohes Ausbildungsniveau zu gewährleisten, die Qualitätssicherung der dualen Ausbildung zu stärken und den Wissenstransfer in spezialisierten Handwerksbereichen sicherzustellen. Damit leistet das Programm einen entscheidenden Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur nachhaltigen Entwicklung von Nachwuchskräften in regionalen Betrieben.
Antragsberechtigt sind registrierte Ausbildungsbetriebe und überbetriebliche Berufsbildungsstätten im gesamten Bundesgebiet, besonders kleine Handwerksbetriebe profitieren von der finanziellen Entlastung. Förderfähig sind sämtliche teilnehmendenbezogenen Ausgaben der ÜLU, darunter Kursgebühren und Materialkosten. Voraussetzung für die Zuwendung ist die fristgerechte Antragstellung bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres bei der jeweiligen Handwerkskammer. In ein- bis mehrwöchigen Modulen werden interbetriebliche Fachqualifikationen vermittelt, die den Betrieben Spezialisierungsspielräume eröffnen und den Auszubildenden produktionseinheitenunabhängige Kompetenzen nahebringen. Die regionalen Handwerkskammern übernehmen die administrative Abwicklung, während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die programmatische Begleitung und Beratung sicherstellt. Über diese Maßnahme werden Themen wie Elektromobilität, Klima- und Umweltschutz oder digitale Fertigungsverfahren abgedeckt, um auf künftige Herausforderungen im Handwerk vorzubereiten und die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu fördern.
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