Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (üLU)
Bundesweite Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Unterstützung der überbetrieblichen beruflichen Ausbildung von Auszubildenden im Handwerk durch Zuschüsse zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie ggf. Reisekosten.
Förderfähige Ausgaben
- Lehrgangsgebühren
- Prüfungsgebühren
- Reisekosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zuordnung zum Handwerk nach Landesrecht
- Registrierung der Ausbildungsstätte als überbetriebliche Einrichtung
- Eintrag in das Verzeichnis der zulassungsfreien Ausbildungsstätten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Nachweis der Ausbildungsstätte
- Kostenvoranschlag der Lehrgangsträger
- Nachweis über Ausbildungsvertrag
Beschreibung
Die bundesweite Initiative zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk unterstützt Handwerksbetriebe und überbetriebliche Ausbildungsstätten dabei, Lehrlinge praxisnah und fachlich fundiert auszubilden. Durch finanzielle Zuschüsse werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren abgedeckt und gegebenenfalls Reisekosten erstattet, um die Mobilität und Qualifizierung Auszubildender zu fördern. Ziel ist es, eine praxisorientierte Ergänzung zur betrieblichen Lehre sicherzustellen und den Weg in qualifizierte Handwerksberufe zu ebnen. Anträge können jederzeit gestellt werden, sodass Ausbilder:innen und Auszubildende flexibel von den Fördermöglichkeiten profitieren können.
Förderberechtigt sind Unternehmen und Bildungseinrichtungen, die nach Landesrecht dem Handwerk zugeordnet sind und deren Ausbildungsstätten als überbetriebliche Einrichtungen im Verzeichnis zulassungsfreier Ausbildungsstätten eingetragen sind. Förderfähige Ausgaben umfassen Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren und Reisekosten. Für den Antrag sind ein ausgefülltes Antragsformular, ein Nachweis über die Ausbildungsstätte, ein Kostenvoranschlag der Lehrgangsträger sowie der Ausbildungsvertrag erforderlich. Die Mittel werden in Form von Zuschüssen gewährt und tragen dazu bei, die Qualität der handwerklichen Ausbildung zu sichern und den Fachkräftenachwuchs langfristig zu stärken.
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