Förderung der umfassenden Sanierung
Förderung für umfassende Sanierung von Wohngebäuden in der Steiermark mit mindestens drei Wohnungen: Wahlweise nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss (45 % über 15 Jahre), nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag (30 %), oder zinsgünstiges Förderungsdarlehen (0,5 % p.a.). Ökobonus möglich. Unbefristet laufend.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung einer in beträchtlichem Ausmaß über die notwendige Erhaltung hinausgehenden Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen mit mindestens drei Wohnungen sowie der Schaffung von Wohnraum durch Ein- und Umbauten oder Erweiterungen.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen
- Gebäudeerhaltungskosten
- Ökologische und nachhaltige Maßnahmen
- Denkmalpflegekosten
- Planungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kauf von Grundstücken
- Rückwirkende Kosten
- Allgemeine Betriebskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gebäude mit mindestens drei Wohnungen
- Baubewilligung mindestens 30 Jahre alt
- Begutachtung am Sanierungswohnbautisch
- Wohnnutzung als Hauptwohnsitz
- Vollständige Einreichung der vorgeschriebenen Unterlagen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- WS-Datenblatt
- WBF-3 Gutachten zur Energiebereitstellung
- WS 5 Aufgliederung der Sanierungskosten
- WS 6-US Bauphysikalische Eignungsprüfung
- Vergabenachweis WS 12
- Eidesstattliche Erklärung
- Bestätigung Geldinstitut
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichkeit
- Erhaltung der Bausubstanz
- Energieeffizienz
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Qualität der Planung
Beschreibung
Die umfassende Sanierung des Landes Steiermark fördert die energetische, denkmalgerechte und baukulturell wertvolle Revitalisierung von Wohngebäuden ab drei Wohnungen. Eigentümer:innen, Bauberechtigte, Gemeinden und gemeinnützige Bauvereinigungen können wahlweise nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse in Höhe von bis zu 45 % der förderbaren Kosten über 15 Jahre, nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge bis 30 % oder ein zinsgünstiges Förderungsdarlehen mit 0,5 % p. a. Laufzeit 28 Jahre beantragen. Eine Ökobonusförderung für ökologische und nachhaltige Maßnahmen ist zusätzlich möglich. Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 1 300 € pro Quadratmeter Wohnnutzfläche bei Schaffung von neuem Wohnraum, Anforderungen des Denkmalschutzgesetzes oder Substandardbeseitigung. Die Antragstellung erfolgt unbefristet, wobei die Baubewilligung mindestens 30 Jahre alt sein muss und die Wohnnutzung als Hauptwohnsitz nachgewiesen wird.
Im ersten Schritt muss das Projekt am Sanierungswohnbautisch begutachtet werden. Erst nach positiver Einschätzung kann das eigentliche Förderansuchen mit Projektbeschreibung, WS-Datenblatt, WBF-3-Gutachten zur Energiebereitstellung, detaillierter Kostenaufstellung, bauphysikalischer Eignungsprüfung (WS 6-US) und Vergabenachweis gestellt werden. Baumfällarbeiten sind binnen zwei Jahren nach Förderzusage abzuschließen, Endabrechnung und Zahlungsnachweise spätestens sechs Monate danach einzureichen. Förderbare Ausgaben umfassen bauliche Maßnahmen, Erhaltungs- und Denkmalpflegekosten, ökologische Maßnahmen sowie Planungskosten. Nicht förderfähig sind Grundstückserwerb, rückwirkende Kosten und allgemeine Betriebskosten. Maßstab der Bewertung bilden Wirtschaftlichkeit, Erhalt der Bausubstanz, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Planungsqualität. Mit dieser Förderung leistet das Land Steiermark einen Beitrag zu klimafreundlichem Wohnen, denkmalgerechter Erhaltung und sozialer Wohnraumschaffung.
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