Förderung der Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung
Die Stiftung fördert Projekte für Kinder und Jugendliche (Schwerpunkt gesellschaftliche Teilhabe/Chancengleichheit) im Großraum Nürnberg und seit 2018 auch in Berlin mit Fokus auf sozial ausgerichtete musisch-kreative Ansätze (insb. Musik/Tanz) sowie nachhaltige Bildungs- und Begegnungsprojekte.
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Förderkriterien
Förderziel
Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Heranwachsenden und Herstellung von Chancengleichheit durch Unterstützung sozial ausgerichteter, musisch-kreativer Projekte sowie nachhaltiger Bildungs- und Begegnungsformate.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Tätigkeit im Großraum Nürnberg oder in Berlin
- Zielgruppe: Kinder und Jugendliche
- Sozial ausgerichtete, musisch-kreative Projekte
Bewertungskriterien
- Musische Kreativität
- Nachhaltigkeit
- Soziale Ausrichtung
- Fokus auf Kinder und Jugendliche
Beschreibung
Die Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, öffentliche Einrichtungen und Bildungsträger in Bayern (Großraum Nürnberg) sowie in Berlin dabei, Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten oder migrationsgeprägten Milieus echte Teilhabechancen zu eröffnen. Im Zentrum der Förderung stehen musisch-kreative Ansätze – insbesondere in den Bereichen Musik und Tanz – sowie nachhaltige Bildungs- und Begegnungsformate. Durch Projekte, die kreative Schaffensprozesse als universelle Sprache nutzen, soll jungen Menschen ermöglicht werden, Selbstbewusstsein aufzubauen, gesellschaftliche Barrieren abzubauen und ein stabiles Netzwerk in der städtischen Gemeinschaft zu knüpfen. Der Stiftungszweck zielt gezielt auf die Verbesserung der Chancengleichheit und den Abbau struktureller Hindernisse bei Heranwachsenden.
Förderberechtigt sind Initiativen mit Sitz oder Tätigkeit im Großraum Nürnberg bzw. in Berlin, die ein mindestens 36-monatiges Projekt planen und sich durch musische Kreativität, soziale Ausrichtung und Nachhaltigkeit auszeichnen. Anträge können fortlaufend gestellt werden, eine Ausschreibungsfrist besteht nicht. Pro Jahr sind Zuschüsse bis zu 20.000 € möglich. Gefördert werden Maßnahmen, die nachhaltige Effekte erzielen, Heranwachsende in den Mittelpunkt stellen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Bei der Auswahl wird besonderer Wert auf die Qualität des musisch-kreativen Konzepts, die langfristige Perspektive für Teilnehmende und die Wirkung auf die lokale Gemeinschaft gelegt. Die Stiftung lädt Interessierte dazu ein, Projektideen einzureichen und damit aktiv zur Förderung von Teilhabe und Chancengleichheit beizutragen.
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