Förderung der Vattenfall Umweltstiftung
Die Vattenfall Umweltstiftung fördert seit 1994 nachhaltige Natur- und Umweltschutzprojekte in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Anträge sind jeweils bis zum 1. Oktober eines Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung nachhaltiger Natur- und Umweltschutzprojekte durch finanzielle Mittel aus dem Stiftungskapital zur Umsetzung innovativer und nachhaltiger Vorhaben in Vereinen, Verbänden, Bürgerinitiativen und Gemeinden.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Freistellungsbescheid
- Telefonische Vorabprüfung empfohlen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Qualität und Nachhaltigkeit des Umwelterfolgs
- Übereinstimmung mit den Zielen der Stiftung
Beschreibung
Die Vattenfall Umweltstiftung unterstützt seit 1994 mit den Erträgen ihres Stiftungskapitals gemeinnützige Projekte in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die Natur- und Umweltschutz mit innovativen Ansätzen verbinden. Gefördert werden Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen und öffentliche Träger, die Umweltbildungsangebote, Renaturierungsmaßnahmen, Artenschutzinitiativen oder nachhaltige Naturerlebnisprojekte für Kinder, Jugendliche und die breite Bevölkerung realisieren. Im Fokus steht dabei die nachhaltige Wirkung der Maßnahmen: Qualität und Langfristigkeit des Umwelterfolgs müssen im Einklang mit den Zielen der Stiftung stehen, um lokale Lebensräume zu erhalten und das Umweltverständnis der Teilnehmenden zu fördern.
Anträge können jeweils bis zum 1. Oktober eines Jahres gestellt werden und werden als Zuschuss gewährt. Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit durch einen Freistellungsbescheid sowie eine telefonische Vorabprüfung, um die Förderfähigkeit zu klären. Die Begutachtung erfolgt in zwei Stufen: Zunächst prüft der Stiftungsvorstand das Projektkonzept und den Finanzierungsplan, anschließend entscheidet der Stiftungsbeirat über die Mittelvergabe. Bewertet werden insbesondere die Übereinstimmung mit den Fördergrundsätzen und die Wirkung der geplanten Maßnahmen. Zur Antragseinreichung gehören das ausgefüllte Antragsformular, der Freistellungsbescheid, eine fundierte Projektbeschreibung und ein detaillierter Finanzierungsplan. Mit seinen Förderentscheidungen trägt der Beirat dazu bei, das Engagement von Initiator:innen in den beteiligten Regionen nachhaltig zu stärken und einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Artenschutz zu leisten.
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