Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Marktstrukturverbesserung)
Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Baden-Württemberg. Zuschuss bis zu 75 % für Zusammenschlüsse und bis zu 40 % für Investitionsvorhaben. Antragstellung jederzeit vor Maßnahmebeginn beim zuständigen Regierungspräsidium.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Bundes Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Ziel ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz, die Bündelung von Angeboten, die Reduktion klimaschädlicher Emissionen sowie die Schaffung von Erlösvorteilen für landwirtschaftliche Erzeuger.
Förderfähige Ausgaben
- Personal- und Geschäftskosten
- Büroeinrichtung, Hard- und Software, Büromaschinen und -geräte
- Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, Aufbereitung, Verpackung und Etikettierung
- Neu- und Ausbau technischer Kapazitäten
- Umbau und Modernisierung technischer Einrichtungen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten für Saat- und Pflanzgut, Dünge- und Pflanzenschutzmittel
- Grunderwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Anschaffung von Pkw und Vertriebsfahrzeugen
- Kreditbeschaffungskosten, Zinsen und Leasingkosten
- Abschreibungsbeträge und kalkulatorische Zinsen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen müssen nach dem Agrarmarktstrukturrecht anerkannt sein.
- Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte müssen mindestens 5 Mitglieder haben und auf Dauer, mindestens jedoch für 5 Jahre, angelegt sein.
- Bei Investitionsvorhaben müssen Unternehmen mindestens 5 Jahre lang mindestens 40 % ihrer Aufnahmekapazität für die zu fördernden landwirtschaftlichen Erzeugnisse durch Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten.
- Investitionsvorhaben müssen einen Beitrag zur Verringerung klimaschädlicher Emissionen oder zur Verbesserung der Ressourceneffizienz leisten.
- Unternehmen müssen die Wirtschaftlichkeit des Betriebs und Vorhabens nachweisen.
Beschreibung
Das Programm „Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Marktstrukturverbesserung)“ des Landes Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen, Genossenschaften, Interessenverbände und sonstige Vereine aus dem Bereich Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung. Mit einem Zuschuss von bis zu 75 % für anerkannte Erzeugerzusammenschlüsse und bis zu 40 % für Investitionsvorhaben trägt es dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu steigern. Im Fokus stehen Maßnahmen zur Bündelung von Angeboten, zur Reduktion klimaschädlicher Emissionen sowie zur Schaffung von Erlösvorteilen für landwirtschaftliche Erzeuger:innen. Gefördert werden sowohl Gründungskosten und organisatorische Aufwendungen als auch Ausgaben für technische Einrichtungen, Lagerung, Kühlung, Sortierung, Aufbereitung und Verpackung.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Anerkennung nach Agrarmarktstrukturrecht oder ein Zusammenschluss von mindestens fünf Mitgliedern mit langfristiger Bindung von mindestens fünf Jahren. Investitionen müssen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren 40 % der Kapazität vertraglich mit Produzent:innen auslasten und einen nachweisbaren Beitrag zur Ressourceneffizienz oder Emissionsminderung leisten. Förderfähige Ausgaben umfassen u. a. Personal- und Geschäftskosten, Hard- und Software, Neu- und Ausbau technischer Kapazitäten sowie Architekten- und Ingenieurleistungen. Demgegenüber sind Ausgaben für Saatgut, Pflanzenschutzmittel, Grundstückserwerb, Pkw, Leasing, Primärproduktion und bereits begonnene Vorhaben ausgeschlossen. Anträge können jederzeit vor Beginn der Maßnahme beim zuständigen Regierungspräsidium in Baden-Württemberg eingereicht werden.