Förderung der verbandlichen Jugendarbeit in Kärnten
Basisförderung für in der Arbeitsgemeinschaft Kärntner Jugendorganisationen zusammengeschlossene Jugendverbände in Kärnten. Gültig seit 01.01.2014, Anträge schriftlich einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der verbandlichen Jugendarbeit durch finanzielle Basisförderung der in der \"Arbeitsgemeinschaft Kärntner Jugendorganisationen\" zusammengeschlossenen Jugendverbände in Kärnten.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Kärntner Jugendorganisationen
- Schriftliche Antragstellung unter Einhaltung der Fristen
- Einreichung einer schriftlichen Verpflichtungserklärung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ansuchen Basisförderung AGJ 2025
- Schriftliche Verpflichtungserklärung
Beschreibung
Im Bundesland Kärnten unterstützt diese Initiative gemeinnützige Jugendverbände, die in der Arbeitsgemeinschaft Kärntner Jugendorganisationen (AGJ) zusammengeschlossen sind, mit einer kontinuierlichen finanziellen Basisförderung. Seit dem 1. Jänner 2014 wird durch den nicht rückzahlbaren Zuschuss die verbandliche Jugendarbeit gestärkt und strukturelle Nachhaltigkeit gesichert. Abgesehen von formalen Kriterien stehen dabei Angebote für junge Menschen sowie das Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt, demokratische Bildung und soziale Teilhabe im Fokus. Als dauerhaft verfügbare Finanzhilfe sorgt die Zuwendung für Planungssicherheit und fördert innovative Projekte innerhalb der Verbände. Die Maßnahme ordnet sich in die Themenfelder Kinder und Jugendliche, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie sowie Arbeit & Soziales ein und trägt damit zur umfassenden Weiterentwicklung der Jugendarbeit in Kärnten bei.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Non-Profit-Organisationen mit gültiger AGJ-Mitgliedschaft, die einen schriftlichen Antrag unter Verwendung des „Ansuchen Basisförderung AGJ 2025“ und einer verbindlichen Verpflichtungserklärung einreichen. Anträge sind fortlaufend möglich, wobei die Fristen beachtet werden müssen. Der Verwendungsnachweis mit originalen Rechnungen, Zahlungsbelegen und einem Jahresbericht mit mindestens zwei exemplarischen Projekten sowie einem Verzeichnis der Ortsgruppen ist bis zum 1. Juni des Folgejahres beim zuständigen Jugendreferat Kärnten vorzulegen. Zusätzlich wird für den Abrechnungsprozess das „Abrechnungsformular Basisförderung AGJ 2024“ herangezogen und im Jahresbericht allfällige Belegexemplare von Vereinspublikationen beigefügt. Durch diese transparente Abrechnungsroutine wird sichergestellt, dass die Mittel zielgerichtet und verantwortungsbewusst im Sinne der verbandlichen Jugendarbeit eingesetzt werden.