Förderung der Verbesserung der Mobilitätsangebote
Das Land Sachsen-Anhalt fördert anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Verbesserung der Mobilitätsangebote im vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelgebiet mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben. Anträge können ab Herbst 2023 jeweils zum Quartalsende gestellt werden, letztmalig bis zum 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Aufgabenträger des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs und die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH bei anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Erhöhung der zeitlichen Verfügbarkeit, Verbesserung der Reichweite und Flexibilität sowie Erweiterung des Angebots öffentlicher Verkehrsmittel in Strukturwandelgebieten und fördert damit innovative Mobilitätskonzepte als Haltefaktor für Fachkräfte und Familien.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachmittel
- Infrastrukturinvestitionen
- Forschung und Entwicklung
- Fahrzeugbeschaffung und -miete
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bereitstellung von Kraftfahrzeugen ohne alternative Kraftstoffe
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aufgabenträger des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz oder Saalekreis
- Verbundvorhaben mit Beteiligung örtlicher Verkehrsunternehmen, der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und einer Hochschule des Landes Sachsen-Anhalt
- Bediengebiet einer Pilotregion im ländlichen Raum außerhalb des Verdichtungsraumes Halle, mindestens drei Gemeinden oder Gemeindeverbände
- Mindestens 86 zusätzliche Sitzplatzkapazitäten und eine Jahresnachfrage von 15.000 Fahrgästen bis 2029
- Schaffung von vier Arbeitsplätzen während der Projektlaufzeit
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular AN-0-163
- Ausgaben- und Finanzierungsplan AN-9-183
- Anlage Ermittlung Bruttopersonalkosten AN-9-227
- Vorhabenskizze AN-9-184
- Unterlagencheckliste Landkreise/NASA GmbH
- Dokumentation Vertretungsberechtigung VO-0-004
- Stellungnahme Kommunalaufsichtsbehörde EX-0-006
- Erklärung zur Vergabe von Aufträgen AN-4-001
- Formular Klimaverträglichkeitsprüfung
- Finanzierungsbestätigung Zuschüsse EX-0-005
- Erhebungsbogen Wirtschaftlich Berechtigter LP-0-005
Bewertungskriterien
- Forschungsinhalt
- Experimentierfreudigkeit
- Ergebnisverwertung
- Verbesserung der Multimodalität
- Nachhaltigkeit
- Innovativität
Beschreibung
Das Förderprogramm zur Verbesserung der Mobilitätsangebote in Sachsen-Anhalt richtet sich an Aufgabenträger:innen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz und Saalekreis sowie an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben – darunter Personal, Sachmittel, Infrastrukturinvestitionen, Forschung & Entwicklung sowie Fahrzeugbeschaffung und -miete – unterstützt das Land angewandte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Ziel ist die Erhöhung der zeitlichen Verfügbarkeit, die Verbesserung von Reichweite und Flexibilität sowie die Erweiterung des Angebots öffentlicher Verkehrsmittel in Strukturwandelgebieten, die vom Kohleausstieg betroffen sind. Innovative Mobilitätskonzepte sollen als Haltefaktor für Fachkräfte und Familien dienen und damit langfristig Beschäftigungs- und Bleibeperspektiven fördern.
Voraussetzung für die Förderung ist ein Verbundvorhaben unter Beteiligung örtlicher Verkehrsunternehmen, einer Hochschule im Land Sachsen-Anhalt und der NASA GmbH. Das Bediengebiet muss mindestens drei Gemeinden umfassen, mindestens 86 zusätzliche Sitzplatzkapazitäten bereitstellen und bis 2029 eine Jahresnachfrage von 15.000 Fahrgästen erreichen. Während der Projektlaufzeit sind vier neue Arbeitsplätze zu schaffen; Infrastrukturinvestitionen mit mehr als fünf Jahren Lebensdauer bedürfen einer positiven Klimaverträglichkeitsprüfung. Barrierefreiheit ist zu berücksichtigen, nicht förderfähig ist die Bereitstellung herkömmlicher Kraftfahrzeuge ohne alternative Antriebe. Die Antragstellung ist jeweils zum Quartalsende ab Herbst 2023 möglich, letztmalig bis zum 31.12.2026, und erfordert ein Mindestantragsvolumen von 200.000 Euro. Bewertet werden Forschungsinhalt, Experimentierfreudigkeit, Ergebnisverwertung, Multimodalität, Nachhaltigkeit und Innovativität.
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