Förderung der Versicherungskammer-Stiftung
Förderung von Projekten im Geschäftsgebiet der Versicherungskammer Bayern (Bayern und Rheinland-Pfalz) in den Bereichen Ehrenamt, Zivilcourage, Gefahrenprävention, Lebensrettung, Jugendbildung, Verkehrssicherheit und Brandschutz. Erstanfragen jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Versicherungskammer-Stiftung möchte die Sicherheit erhöhen und das Zusammenleben der Bürger stärken. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Ehrenamt, Zivilcourage, Gefahrenprävention, Lebensrettung, Jugendbildung, Verkehrssicherheit und Brandschutz mit dem Schwerpunkt auf ehrenamtlichem Engagement und sozialer Innovation.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte müssen im Geschäftsgebiet der Versicherungskammer Bayern (in Bayern und in der Pfalz) durchgeführt werden
- Förderzweck muss gemeinnützig sein (i.S.v. § 52 AO)
- Finanzielle und konzeptionelle Stringenz des Projekts
- Kopie des aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides vor Auszahlung
- Erstanfrage als schriftliches Dokument (max. 4 Seiten) mit Projektidee und Finanzierungsplanung
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Erstanfrage mit Projektbeschreibung und Finanzierungsplanung (max. 4 Seiten)
- Kopie des aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides
Bewertungskriterien
- Innovationscharakter des Projekts
- Beitrag zur Förderung des Ehrenamts
- Finanzielle und konzeptionelle Stringenz
- Modellcharakter und Vernetzung
- Gesellschaftliche Relevanz und Nachhaltigkeit
Beschreibung
Die Versicherungskammer-Stiftung wurde 2011 anlässlich des 200-jährigen Bestehens der Versicherungskammer Bayern gegründet, um mit gezielten Zuschüssen das bürgerschaftliche Engagement zu fördern und die Sicherheit in Bayern sowie Rheinland-Pfalz zu verbessern. Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten, Stiftungen sowie rechtlich selbstständige Einrichtungen, die Projekte in den Bereichen Ehrenamt, Zivilcourage, Gefahrenprävention, Lebensrettung, Jugendbildung, Verkehrssicherheit und Brandschutz realisieren. Das Förderprogramm legt den Fokus auf soziale Innovationen, die Vernetzung unterschiedlicher Akteur:innen und die nachhaltige Stärkung ehrenamtlicher Strukturen.
Als Voraussetzung für eine Antragstellung gilt die gemeinnützige Zweckbindung gemäß § 52 AO sowie eine stringente konzeptionelle und finanzielle Planung. Erstanfragen können fortlaufend und jederzeit eingereicht werden; dazu ist ein schriftliches Dokument (maximal vier Seiten) mit Projektbeschreibung und Finanzierungsplanung einzureichen. Nach Prüfung werden Projektideen anhand von Innovationscharakter, Modellwirkung, Vernetzungspotenzial sowie gesellschaftlicher Relevanz bewertet. Für die Auszahlung ist zudem die Kopie des aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheids erforderlich. Dauerförderungen werden nur in Ausnahmefällen bewilligt, um eine gezielte Unterstützung zukunftsweisender Projekte zu gewährleisten. Durch den offenen Antragszeitraum und die kontinuierliche Begutachtung bietet die Versicherungskammer-Stiftung eine flexible Förderlandschaft für Initiativen, die das Zusammenleben stärken und die Sicherheit in der Bevölkerung nachhaltig erhöhen möchten.