Zuschuss

Förderung der VGH Stiftung

Die VGH Stiftung fördert zweimal jährlich gemeinnützige Projekte in Bremen und Niedersachsen in den Bereichen kulturelle Bildung, Literatur, Denkmalpflege sowie Wissenschaft. Antragsfristen: 18.03.2026 und 04.09.2026.

Bauten und Denkmalschutz Bildung Kultur Medien Musik Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
18.03. - 04.09.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bremen, Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung kultureller Teilhabe durch Unterstützung von Projekten in den Bereichen Kulturelle Bildung, Literatur, Denkmalpflege und Wissenschaft im Geschäftsgebiet der VGH Versicherungen unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Nachhaltigkeit und innovativer (z. B. digitaler) Konzepte.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Durchführung des Vorhabens im Geschäftsgebiet der VGH Versicherungen
  • Gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Ausrichtung
  • Inhaltlich schlüssiges Konzept
  • Verlässlicher Kosten- und Finanzierungsplan
  • Antragstellung vor Projektbeginn

Beschreibung

Förderung der VGH Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände und Vereine in Bremen und Niedersachsen bei der Realisierung landesweit ausstrahlender Projekte in den Bereichen kulturelle Bildung, Literatur, Denkmalpflege sowie Wissenschaft. Zwei Mal jährlich vergibt die Stiftung Zuschüsse mit besonderem Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit und innovative Konzepte wie digitale Vermittlungsformen. Durch die Förderung sollen vielfältige Zugänge zu kulturellen Inhalten eröffnet, Medienkompetenzen gestärkt und regionale Netzwerke gestützt werden. Die VGH Stiftung legt großen Wert auf inhaltliche Schlüssigkeit und fördert insbesondere Maßnahmen, die durch Kooperationen unterschiedlicher Partner:innen Mehrwert schaffen und das kulturelle Erbe lebendig halten.

Interessierte gemeinnützige Träger mit nicht gewinnorientierter Ausrichtung können Anträge einreichen, sofern das Vorhaben im Geschäftsgebiet der VGH Versicherungen umgesetzt wird und ein verlässlicher Kosten- und Finanzierungsplan vorliegt. Die Einreichung muss vor Projektbeginn erfolgen. Die Fristen für die Gremiensitzungen sind 18.03.2026 und 04.09.2026. Voraussetzung für eine positive Begutachtung ist ein schlüssiges Konzept, das ökologische Aspekte berücksichtigt und den Grundsätzen nachhaltigen Handelns entspricht. Ein digitales Antragsformular steht zur Verfügung; die Beratung durch das fachkompetente Team der Stiftung wird bereits im Vorfeld empfohlen, um die Förderleitlinien zu erfüllen und den Antragsprozess optimal vorzubereiten.

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