Zuschuss

Förderung der VR Bank Niebüll – Stiftung

Die VR Bank Niebüll – Stiftung unterstützt ehrenamtliches Engagement in Nordfriesland und fördert regionale Projekte in Bildung, Kultur, Medien, Musik und Sport. Fortlaufende Antragsmöglichkeiten.

Bildung Kultur Medien Musik Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
02.11.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Region Nordfriesland durch finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen Bildung, Kultur, Medien, Musik und Sport.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderung von Maßnahmen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements
  • Regionaler Bezug zu Nordfriesland
  • Gemeinnützigkeit (Steuerfreistellungsbescheid)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Steuerfreistellungsbescheid
  3. Konzepte
  4. Kostenvoranschläge

Bewertungskriterien

  • Stärkung des ehrenamtlichen Engagements
  • Regionaler Bezug
  • Bedarfsgerechte Projektbeschreibung

Beschreibung

Die VR Bank Niebüll – Stiftung fördert gemeinnütziges Engagement in Nordfriesland und setzt dabei auf Projekte aus den Bereichen Bildung, Kultur, Medien, Musik und Sport. Als öffentlich-rechtliche Stiftung mit einem Kapitalstock von 2,8 Mio. Euro unterstützt sie Vereine, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Interessenverbände im Geschäftsgebiet der VR Bank Nord. Durch fortlaufende Antragsrunden werden Initiativen gestärkt, die den sozialen Zusammenhalt vor Ort ausbauen und ehrenamtliches Engagement nachhaltig fördern. Aus den Erträgen des Stiftungskapitals werden jedes Jahr Zuschüsse an innovative Vorhaben vergeben, von der Neugestaltung öffentlicher Spielplätze über Ausstellungen und Schulprojekte bis hin zur Ausstattung von Sportvereinen.

Bewerbungsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit regionalem Bezug zu Nordfriesland. Voraussetzung ist ein aktueller Steuerfreistellungsbescheid, eine bedarfsgerechte Projektbeschreibung und ein Konzept zur Stärkung des Ehrenamts. Zur Antragseinreichung sind das ausgefüllte Antragsformular, der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie Kostenvoranschläge und Projektkonzepte vorzulegen. Die nächste Frist endet am 02. November 2026 für die Stiftungsratssitzung am 16. November. Die Auswahl richtet sich nach den Kriterien „Regionaler Bezug“, „Stärkung des ehrenamtlichen Engagements“ und „Nachvollziehbarkeit des Bedarfs“. Die Stiftung entscheidet zweimal jährlich über eingereichte Anträge und bietet so flexible Fördermöglichkeiten, um die vielfältigen Ideen und Initiativen in der Region zu verwirklichen.

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