Förderung der VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland
Die VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland fördert gemeinnützige und kulturelle Projekte in Brandenburg, Niedersachsen sowie Sachsen-Anhalt. Fortlaufende Antragsmöglichkeiten bei den beteiligten Genossenschaftsbanken.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmal- und Heimatpflege, Erziehung und Bildung, Hilfe für Behinderte und Altenhilfe, Natur- und Umweltschutz sowie Völkerverständigung in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Brandenburg, Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt
- Gemeinnützige Zielsetzung
- Kulturelle, soziale oder gemeinnützige Aufgaben
- Stellungnahme der beteiligten Volksbank/Raiffeisenbank
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung mit Stellungnahme der Bank
- Finanzierungsplan mit Angaben zu gesicherten Finanzierungsanteilen
- Satzung
- Kostenvoranschläge
- ggf. Nachweis der Denkmaleigenschaft
- Darstellung der kommunikativen Präsenz
Beschreibung
Die VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland fördert gemeinnützige Initiativen in Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt und stellt als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts Mittel aus dem Reinertrag des VR-GewinnSparens bereit. Anträge können von Privatpersonen, Vereinen, Stiftungen und anderen gemeinnützigen Organisationen eingereicht werden, sofern der Sitz in einer der genannten Regionen liegt und das Vorhaben kulturelle, soziale oder umweltbezogene Schwerpunkte verfolgt. Zu den Themenfeldern zählen Kunst und Kultur, Denkmal- und Heimatpflege, Aus- und Weiterbildung, Energieeffizienz und Klimaschutz sowie Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie. Die Förderart erfolgt in Form von Zuschüssen, die Projektkosten oder kommunale Infrastrukturmaßnahmen unterstützen. Da die Stiftung fortlaufend fördert, bleibt eine flexible Planung möglich und trägt zur nachhaltigen Umsetzung innovativer Vorhaben bei.
Für die Antragstellung ist eine detaillierte Projektbeschreibung mit Stellungnahme der beteiligten Volksbank/Raiffeisenbank erforderlich. Ergänzend werden ein Finanzierungsplan mit Nachweis gesicherter Finanzierungsanteile, die Satzung, Kostenvoranschläge sowie gegebenenfalls ein Nachweis der Denkmaleigenschaft und eine Darstellung der kommunikativen Präsenz eingereicht. Die vollständigen Unterlagen sollten mindestens fünf Wochen vor den Entscheidungssitzungen eingereicht werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Über die Vergabe entscheidet der Stiftungsvorstand auf Empfehlung des Kuratoriums in drei jährlichen Sitzungen. Interessierte Initiativen erhalten so unkompliziert Zugang zu finanzieller Unterstützung und tragen aktiv zum kulturellen, sozialen und ökologischen Wandel in Norddeutschland bei.