Förderung der VRD Stiftung für Erneuerbare Energien
Die VRD Stiftung für Erneuerbare Energien vergibt zweckgebundene, nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte in den Bereichen Erneuerbare Energien, Bildung, Agroforstwirtschaft und Klimaschutz. Neue Anträge ab Januar 2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweckgebundene Förderung von Projekten auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie, einschließlich Forschung, Bildung, Agroforstwirtschaft, Klimaschutz und Öffentlichkeitsarbeit.
Förderfähige Ausgaben
- Personalmittel
- Reisekosten
- Sachkosten
- Investitionskosten
- Veröffentlichungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Bereits begonnene Projekte
- Projekte mit öffentlicher Förderung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ausgefüllte Projektskizze im Formular
- Eigenanteil am Projekt
- Nachweis der erforderlichen Qualifikation zur Projektdurchführung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektantrag Formular
- Unterzeichnete Verfahrensbestimmungen
- Finanzierungsplan
- Projektbeschreibung
- Nachweise zur Eignung
- Nachweis des Eigenanteils
Bewertungskriterien
- Passung zum Stiftungszweck
- Eigenbeteiligungsquote
- Nachhaltigkeit der Wirkung
- Wirtschaftlichkeit des Projekts
- Strukturierte Projektplanung
Beschreibung
Die VRD Stiftung für Erneuerbare Energien unterstützt bundesweit Projekte, die zur nachhaltigen Energieversorgung und zum Klimaschutz beitragen. Als nicht rückzahlbare Zuschüsse fördert die Stiftung Vorhaben aus Bereichen wie Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie sowie begleitende Forschung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Agroforstwirtschaft und Öffentlichkeitsarbeit. Zuwendungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, darunter Unternehmen, Stiftungen, Genossenschaften, gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen. Die Projekteinreichung erfolgt in Form einer ausgefüllten Projektskizze – inklusive Nachweis der erforderlichen Qualifikation und eines Eigenanteils. Maßgeblich für die Auswahl sind die Passung zum Stiftungszweck, die Eigenbeteiligungsquote, die Nachhaltigkeit der Wirkung, Wirtschaftlichkeit und eine strukturierte Projektplanung.
Gefördert werden Personalmittel, Reisekosten, Sach- und Investitionskosten sowie Veröffentlichungskosten. Nicht berücksichtigt werden rückwirkende Kosten, bereits begonnene Vorhaben oder Projekte mit öffentlicher Förderung. Für die Bewerbung sind neben dem Projektantrag Formular ein unterschriebener Finanzierungsplan, eine ausführliche Projektbeschreibung, Nachweise zur Eignung sowie der Nachweis des Eigenanteils einzureichen. Da das Förderziel für 2025 bereits erreicht ist, nimmt die Stiftung neue Anträge ab dem 01.01.2026 entgegen – eine Chance für ambitionierte Projektträger:innen, gemeinsam eine zukunftsfähige Energiegesellschaft mitzugestalten.
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