Förderung der Walbusch-Jugendstiftung „Zukunft durch Bildung“
Die Walbusch-Jugendstiftung unterstützt gemeinnützige Projekte im Bergischen Städtedreieck, die jungen Menschen durch Bildungsmaßnahmen neue Perspektiven eröffnen. Anträge können laufend per E-Mail mit Antragsformular und ergänzenden Unterlagen eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten, die jungen Menschen in Schule, Ausbildung und Beruf durch Bildungsmaßnahmen, Sprachunterricht, Leseförderung, Hausaufgaben- und Übermittagsbetreuung, Sportförderung, Feriencamps und Berufsorientierung bessere Chancen eröffnen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützig anerkannte juristische Personen
- Projektdurchführung im Bergischen Städtedreieck
- Projekte dürfen nicht bereits vor Antrag begonnen haben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kostenaufstellung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Detailbeschreibungen (ggf.)
Bewertungskriterien
- Nutzen für die Kinder und Jugendlichen
- Angemessenes Verhältnis von Eigenmitteln zu Gesamtkosten
- Satzungsgemäße Zwecke
Beschreibung
Die Walbusch-Jugendstiftung „Zukunft durch Bildung“ fördert kontinuierlich gemeinnützige Initiativen im Bergischen Städtedreieck, die Kindern und Jugendlichen neue Perspektiven eröffnen. Im Fokus stehen Bildungsmaßnahmen von Sprachunterricht und Leseförderung über Hausaufgaben- und Übermittagsbetreuung bis hin zu Sportförderung, Feriencamps sowie Berufsorientierung. Durch einen Zuschuss können Schulen, Vereine und weitere öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ihre Projekte verstärkt umsetzen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie Chancengleichheit nachhaltig stärken. Eine ausgewogene Mischung aus Eigenmitteln und Fremdfinanzierung sichert dabei die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der geförderten Vorhaben. Die Auswahl erfolgt anhand des konkreten Nutzens für die Teilnehmenden, der satzungsgemäßen Zielausrichtung und der Relation von Eigenmitteln zu den Gesamtkosten.
Zur Antragstellung ist das offizielle Formular vollständig auszufüllen und zusammen mit einer detaillierten Kostenaufstellung, dem Freistellungsbescheid des Finanzamts sowie gegebenenfalls ergänzenden Detailbeschreibungen per E-Mail einzureichen. Projekte dürfen noch nicht begonnen sein und müssen von einer als gemeinnützig anerkannten juristischen Person getragen werden. Das Stiftungsgremium entscheidet in zweimonatlichen Sitzungen über die Förderanträge und informiert die Antragstellenden zeitnah über die Bewilligung. Eine transparente Förderpraxis wird durch Vergaberichtlinien sichergestellt, die unter anderem die Einhaltung von wirtschaftlicher Mittelverwendung und fristgerechter Verwendungsnachweise regeln. Geförderte Einrichtungen verpflichten sich zudem, die Unterstützung im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit angemessen zu würdigen und gemeinsame Präsentationsgelegenheiten zu ermöglichen.
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