Förderung der Weiterbildung (gem. § 12 GWB) von Berufskraftfahrern
100 % Zuschuss für die externen Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen nach § 12 GWB für Berufskraftfahrer im Burgenland. Anträge bis 31.12.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von externen Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen gemäß § 12 GWB, um die Qualifikation und Wettbewerbsfähigkeit burgenländischer Berufskraftfahrer zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Externe Kurskosten gemäß § 12 GWB
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
- Unterkunftskosten
- Verpflegungskosten
- Literaturkosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betrieb oder Betriebsstätte im Burgenland
- Antrag längstens 12 Monate nach Kursbeginn
- Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen Burgenland
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Aktionsrichtlinie
- Teilnahmebestätigung der Bildungsmaßnahme
- Rechnungsbelege
Bewertungskriterien
- Einhaltung der GWB-Vorschriften
- Relevanz der Weiterbildung für den Betrieb
Beschreibung
Die Förderaktion zur Weiterbildung gemäß § 12 GWB für Berufskraftfahrer:innen im Burgenland erleichtert Unternehmer:innen und deren beruflich Vollversicherten Fahrer:innen den Zugang zu zielgerichteten Qualifizierungsmaßnahmen. Externe Kurskosten werden mit einem Zuschuss von 100 % vollständig gedeckt, sofern die Bildungseinrichtungen gemäß Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer – (GWB) anerkannt sind. Förderberechtigt sind selbstständig Erwerbstätige und Unternehmen mit Hauptbetrieb oder Betriebsstätte im Burgenland sowie deren Kraftfahrer:innen, die in einem ungekündigten, vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen und bei der regionalen Sozialversicherungsanstalt pflichtversichert sind. Anträge können ab dem 1. Jänner 2024 bis längstens zwölf Monate nach Beginn der Maßnahme, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2027 eingebracht werden.
Für die Antragstellung sind das offizielle Antragsformular, die Aktionsrichtlinie, eine Teilnahmebestätigung der Bildungsmaßnahme sowie die entsprechenden Rechnungsbelege erforderlich. Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung oder Literaturkosten werden nicht gefördert. Die Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH prüft die Einhaltung der GWB-Vorschriften und die betriebliche Relevanz der Weiterbildung. Eine Kumulierung mit anderen Förderungen ist nur zulässig, wenn die Gesamtförderquote von 100 % nicht überschritten wird. Förderentscheidungen werden im Nachhinein getroffen und umfassen zugleich die Abrechnung. Diese Aktion stärkt gezielt die Qualifikation und Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Berufskraftfahrer:innen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung hochqualifizierter Arbeitsplätze in der Region.
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