Förderung der Weiterbildung in Sachsen
Landesweite, unbefristete Zuschüsse für Weiterbildungsveranstaltungen, Mitarbeiterfortbildungen, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie innovative Projekte in Sachsen. Anträge sind jährlich fristgerecht einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Weiterbildung zur Bewältigung persönlicher und beruflicher Herausforderungen sowie zur aktiven Mitgestaltung demokratischer Verhältnisse und zur Verwirklichung von Prinzipien wie Eigenverantwortung und Chancengleichheit.
Förderfähige Ausgaben
- Weiterbildungsveranstaltungen
- Mitarbeiterfortbildungen
- Unterkunftskosten
- Verpflegungskosten
- Innovative Projekte/Verfahren
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als förderungswürdige Einrichtung oder Landesorganisation der Weiterbildung
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts
- Landesverbände der Weiterbildung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliche Anerkennung der Förderungswürdigkeit
- Mitarbeiternachweis
- Nachweise zu Abschlüssen
- Nachweise zur Berufserfahrung
- Qualitätssicherungssystem
- Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Die „Förderung der Weiterbildung in Sachsen“ stellt eine unbefristete, regionale Zuschussmöglichkeit dar, die sich gezielt an als förderungswürdig anerkannte Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen wendet. Das Programm unterstützt vielseitige Weiterbildungsveranstaltungen, Mitarbeiter:innenfortbildungen, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie innovative Projekte und Verfahren innerhalb des Bundeslandes Sachsen. Anträge können jährlich eingereicht werden, wobei für Grundzuschüsse sowie Unterkunfts- und Verpflegungskosten eine Frist bis zum 31. Januar des laufenden Jahres gilt. Veranstaltungen im ersten Halbjahr sind bis zum 31. Oktober des Vorjahres und solche im zweiten Halbjahr bis 31. Mai zu beantragen.
Das Förderziel liegt in der Stärkung individueller und beruflicher Kompetenzen sowie der aktiven Mitgestaltung demokratischer Strukturen, wobei Prinzipien wie Eigenverantwortung und Chancengleichheit im Mittelpunkt stehen. Förderfähig sind Ausgaben für Veranstaltungen im Bereich Aus- und Weiterbildung, Nachweise zu Qualifikationen, Mitarbeiter:innenlisten, Nachweise zu Berufserfahrung, ein vorhandenes Qualitätssicherungssystem sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die schriftliche Anerkennung als förderungswürdige Einrichtung beziehungsweise Landesorganisation der Weiterbildung bzw. als juristische Person öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Person des Privatrechts. Durch die Finanzierung innovativer Konzepte und etablierter Weiterbildungsmaßnahmen fördert das Programm nachhaltige Lernprozesse und trägt zur Stärkung des Bildungsstandorts Sachsen bei.
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