Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung)
Zuschuss für Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen. Anträge sind schriftlich vor Beginn der Maßnahme beim Kommunalen Sozialverband Sachsen laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe durch Modellprojekte, praxisbezogene Forschung, fachübergreifende Kooperationen sowie Maßnahmen in den Bereichen Kinderschutz, Demokratiebildung und Stärkung der Beteiligung im Gemeinwesen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachausgaben
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe oder örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Bei landesweiten Vorhaben: Teilnahme am Auswahlverfahren des Landesjugendamtes
- Bei regionalen Vorhaben: fachlich fundiertes Konzept, Befürwortung durch den örtlichen Träger und Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
- Angemessene Eigenbeteiligung an der Projektfinanzierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Fachlich fundiertes Konzept
- Kooperationsvereinbarung
- Nachweis der Eigenbeteiligung
Bewertungskriterien
- Landesweite Bedeutung oder regionaler Bezug
- Qualität und Fachlichkeit des vorgelegten Konzepts
- Beitrag zu Kinderschutz, Demokratiebildung und Beteiligung
Beschreibung
Die Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung) unterstützt gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Sachsen bei innovativen Ansätzen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Gefördert werden Modellprojekte und praxisbezogene Forschungen ebenso wie fachübergreifende Kooperationen in den Bereichen Kinderschutz, Demokratiebildung und Partizipation. Anerkannte Träger:innen der freien Jugendhilfe sowie örtliche Träger:innen der öffentlichen Jugendhilfe können kontinuierlich schriftliche Anträge beim Kommunalen Sozialverband Sachsen einreichen, sofern ein fachlich fundiertes Konzept vorliegt und – je nach Vorhaben – am Auswahlverfahren des Landesjugendamtes teilgenommen bzw. eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen wurde. Eine angemessene Eigenbeteiligung ist dabei Voraussetzung für die Bewilligung.
Im Rahmen der Richtlinie werden bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei landesweiten Projekten und Maßnahmen in den Kernbereichen Kinderschutz, Demokratiebildung und Beteiligung übernommen. Bei regional ausgerichteten Vorhaben beträgt die Förderquote im ersten Jahr bis zu 75 %, mit degressiver Staffelung in Folgejahren. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben. Für die Antragstellung sind ein ausgefülltes Antragsformular, das fachlich fundierte Konzept, die Kooperationsvereinbarung sowie der Nachweis der Eigenbeteiligung einzureichen. Bewertungskriterien sind unter anderem die landesweite bzw. regionale Relevanz, die fachliche Qualität des Konzepts sowie der Beitrag zur Stärkung demokratischer Prozesse und gemeinwesenorientierter Beteiligung.
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