Zuschuss

Förderung der Werhahn Stiftung

Die Werhahn Stiftung fördert gemeinnützige Initiativen zur Unterstützung benachteiligter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener an Standorten der Wilh. Werhahn KG (inkl. Neuss). Anträge sind jeweils bis zum 15. März und 15. September möglich.

Kinder und Jugendliche Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung gemeinnütziger Initiativen, die benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer Entwicklung, Integration und persönlichen Entfaltung unterstützen sowie Chancengleichheit fördern und Innovationspotenzial realisieren.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung einer Projektskizze (max. zwei Seiten)
  • Beschreibung des Antragstellers
  • Darstellung der Projektidee und des Finanzierungsbedarfs
  • Projektrealisierung an Werhahn-Standorten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze (max. zwei Seiten)
  2. Beschreibung der Projektidee
  3. Finanzierungsplan
  4. Informationen zum Antragsteller

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt
  • Chancengleichheit/Integrationsförderung
  • Nachhaltigkeit des Nutzens
  • Regionale Verankerung

Beschreibung

Die Werhahn Stiftung unterstützt gezielt gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen, die benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene fördern. Insbesondere stehen Projekte im Fokus, die an Standorten der Wilh. Werhahn KG, beispielsweise in Neuss, verwurzelt sind und durch innovative Ansätze Chancengleichheit sowie gesellschaftliche Integration vorantreiben. Gefördert werden Ideen, die das individuelle Potenzial junger Menschen stärken und nachhaltige Wirkungen für die Region erzielen. Als Förderbereiche gelten Bildung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie, Arbeit & Soziales sowie ländliche Entwicklung – stets mit dem Ziel, Teilhabe zu ermöglichen und Entwicklungsräume für Teilnehmende zu schaffen.

Interessierte Antragsteller:innen reichen eine Projektskizze von maximal zwei Seiten ein, die neben einer Beschreibung der Organisation auch die Projektidee sowie den Finanzierungsbedarf beinhaltet. Die Einreichungsfristen sind der 15. März und der 15. September eines jeden Jahres. Bei der Auswahl spielen Innovationsgehalt, Chancengleichheit/Integrationsförderung, Nachhaltigkeit des Nutzens und regionale Verankerung eine zentrale Rolle. Ein Kuratorium entscheidet anschließend über die Zuschussgewährung ohne Rechtsanspruch. Im Rahmen von Realisation und Evaluation würdigt die Stiftung den gestifteten Nutzen gerne in Form von Berichten und Bilddokumentationen. Die Werhahn Stiftung leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Entfaltung junger Potenziale und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Förderregionen.

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