Förderung der Werte-Stiftung-Münsterland
Die Werte-Stiftung-Münsterland fördert Projekte in der Region Münsterland gemäß ihrer Stiftungszwecke; gefördert werden vorwiegend Sachkosten. Anträge digital möglich, mit festen Fristterminen am 30. März und 30. September.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung verschiedenster gemeinnütziger Projekte im Münsterland entsprechend den Stiftungszwecken der Werte-Stiftung-Münsterland zur Förderung von Wissenschaft, öffentlichem Gesundheitswesen, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz, Bildung, Naturschutz, Klimaschutz, Katastrophenschutz, Sport, Heimatpflege und bürgerschaftlichem Engagement.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personal- und Honorarkosten (außer in Ausnahmefällen)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gültiger Freistellungsbescheid mit einem der geförderten Stiftungszwecke
- Projektstandort innerhalb des Münsterlands
- Antragseinreichung ausschließlich digital
- Sachkosten im Vordergrund; Personal- und Honorarkosten nur in Ausnahmefällen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Gültiger Freistellungsbescheid
- Projektbeschreibung
- Förderantrag
Beschreibung
Die Werte-Stiftung-Münsterland unterstützt gemeinnützige Organisationen, Vereine, Bildungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen im Münsterland bei der Umsetzung vielfältiger Projekte. Förderfähig sind Initiativen in Bereichen wie Forschung & Innovation, Bildung, Kultur, Denkmalschutz, Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit, Jugend- und Altenhilfe, Katastrophenschutz, Sport sowie Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie. Hauptsächlicher Förderschwerpunkt liegt auf Sachkosten; Personal- und Honorarkosten werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt. Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein gültiger Freistellungsbescheid mit einem der geförderten Stiftungszwecke und die digitale Antragseinreichung über das offizielle Formular. Ergänzend sind eine Projektbeschreibung und der ausgefüllte Förderantrag einzureichen, wobei der Projektstandort innerhalb des Münsterlands liegen muss.
Anträge können jeweils zum 30. März und 30. September eingereicht werden; die Entscheidung erfolgt Ende Mai beziehungsweise Ende November. Die Stiftung verfolgt das Ziel, die regionale Entwicklung zu stärken und bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Durch die Finanzierung von Sachkosten werden neue Impulse für Wissenschaft, öffentlicher Gesundheitsversorgung, Kunst, Lebensraumgestaltung und sozialen Zusammenhalt gesetzt. Interessierte Organisationen haben die Möglichkeit, ihre Projekte digital vorzustellen und so von der langjährigen Erfahrung und dem Netzwerk der Werte-Stiftung-Münsterland zu profitieren. Eine umfassende Entscheidungsfindung sichert eine faire und transparente Förderung für alle Antragstellenden in der Region.
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