Förderung der Westfalen Sport-Stiftung
Die Westfalen Sport-Stiftung fördert Projekte und Initiativen im Bereich des Sports in Nordrhein-Westfalen. Im Fokus stehen Fußball- und Leichtathletiksport, insbesondere der Kinder-, Jugend- und Vereinssport. Fortlaufende Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Initiativen im Bereich des Sports, insbesondere des Fußball- und Leichtathletiksports, mit Schwerpunkt Kinder-, Jugend- und Vereinssport in Westfalen.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen oder Antrag auf Mitgliedschaft
- Innovative Projekte im Fußball- und Leichtathletikbereich
- Angemessener Eigenbeitrag
- Kopie der Vereinssatzung und Freistellungsbescheid des Finanzamts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag
- Projektbeschreibung mit Zielsetzungen
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Kopie der Vereinssatzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
- Einhaltung der Qualitätsstandards
- Angemessener Eigenbeitrag
Beschreibung
Die Westfalen Sport-Stiftung engagiert sich in Nordrhein-Westfalen als gemeinnützige Einrichtung für die Förderung von Sportprojekten mit dem besonderen Fokus auf Fußball und Leichtathletik im Kinder-, Jugend- und Vereinssport. Antragstellende, darunter Vereinsgemeinschaften, Bildungseinrichtungen sowie Privatpersonen, müssen Mitglied im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen sein oder einen entsprechenden Mitgliedschaftsantrag gestellt haben. Im Zentrum stehen innovative Vereinsjugendinitiativen, Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Gewaltprävention. Auch Soforthilfen für unverschuldet in Not geratene Vereine und Sportler:innen sowie Ausrüstungszuschüsse für sozial benachteiligte Nachwuchssportler:innen sind förderfähig. Die Stiftung strebt eine gleichmäßige Verteilung auf Projekte des Verbands, der Kreisorganisationen und der Vereine an und unterstützt Vorhaben, die gesellschaftliche Teilhabe und Werteorientierung im Sport stärken.
Fördermittel werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse vergeben; ein angemessener Eigenbeitrag wird vorausgesetzt. Über die Vergabe entscheidet der Vorstand unter Beratung durch das Kuratorium, wobei die Nachhaltigkeit der Maßnahme, die Einhaltung festgelegter Qualitätsstandards und der finanzielle Eigenanteil als zentrale Bewertungskriterien dienen. Anträge können fortlaufend gestellt werden. Erforderlich sind ein ausgefüllter Förderantrag, eine detaillierte Projektbeschreibung mit Zielsetzungen, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie Kopien der Vereinssatzung und des aktuellen Freistellungsbescheids des Finanzamts. Diese Unterlagen sind an die Geschäftsstelle in Kamen zu senden. Durch die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit eröffnet die Stiftung flexible Chancen für Vereinsprojekte, Qualifizierungsmaßnahmen und Jugendförderung – Impulse für eine zukunftsorientierte Sportlandschaft in Westfalen.
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