Förderung der Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds)
Bundesweites Förderprogramm zum Ankauf und zur Sicherung von Wildnisflächen und Nutzungsrechten im Sinne der Nationalen Biodiversitätsstrategie. Förderaufruf bis 31.12.2030.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Entwicklung und dauerhaften Sicherung großflächiger Wildnisgebiete in Deutschland zur Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt durch Ankauf von Flächen, Nutzungsrechten oder Ausgleichszahlungen für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen.
Förderfähige Ausgaben
- Ankauf von Wildnisgebieten oder Teilen davon
- Nebenerwerbskosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Gericht)
- Ausgleichszahlungen für dauerhaften Nutzungsverzicht
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausgaben für Antragserstellung
- Betriebsausgaben
- Kosten für den Managementplan
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Nicht antragsberechtigt sind Bundesländer
- Nachweis eines aktuellen Gutachtens
- Eintragung der Sicherung im Grundbuch
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aktuelles Wertgutachten
- Elektronisches Antragsformular der ZUG
- Managementkonzept zur Erfüllung der Qualitätskriterien
- Nachweis über Grundbucheintragung oder Auflassungsvormerkung
- Lageplan und Flächenkarte
Bewertungskriterien
- Ökologischer Wert und Eignung der Fläche
- Größe und Zuschnitt der Flächen
- Qualitätskriterien der NBS-Definition
Beschreibung
Der Wildnisfonds fördert bundesweit den Ankauf und die dauerhafte Sicherung großflächiger Wildnisgebiete im Sinne der Nationalen Biodiversitätsstrategie. Gefördert werden private und öffentliche Antragstellende sowie Stiftungen, Naturschutzorganisationen und Vereine mit Sitz in Deutschland. Ziel ist das Erreichen des Zwei-Prozent-Wildnisziels durch den Erwerb von Wald-, Moor- oder Auenflächen, Nutzungsrechten oder durch Ausgleichszahlungen für den Verzicht auf wirtschaftliche Bewirtschaftung. Die Fördersumme kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben decken, darunter Grunderwerbsteuer, Notarkosten und gerichtliche Gebühren. Die Maßnahme muss ein aktuelles Verkehrswertgutachten belegen, die Flächen sind im Grundbuch dinglich zu sichern und innerhalb Deutschlands zu liegen. Ausgenommen sind Landesflächen, nicht förderfähig sind Antragserstellungskosten, Betriebsausgaben sowie Managementplan-Kosten. Auswahlkriterien umfassen den ökologischen Wert, die Fläche und ihre Eignung gemäß den Qualitätsstandards der NBS.
Projekte werden bis zum 31. Dezember 2030 eingereicht, die Bewilligung erfolgt durch den Projektträger ZUG gGmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie des MLEUV Brandenburg. Zur Antragstellung sind ein elektronisches Antragsformular, aktuelles Wertgutachten, Managementkonzept, Nachweis der Grundbucheintragung sowie Lageplan und Flächenkarte erforderlich. Gefördert werden neben dem Erwerb auch Arrondierungs- und Erweiterungsflächen sowie Prozessschutzgebiete, sofern sie perspektivisch das Minimalziel von 500 Hektar (Auen, Moore) oder 1 000 Hektar (Wald, Bergland) erreichen. Das Programm richtet sich an Flächeneigentümer:innen, Umweltstiftungen und Naturschutzorganisationen, die unzerschnittene Naturräume dauerhaft sichern und zur Wertschätzung wilder Natur in der Bevölkerung beitragen möchten.
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