Förderung der Wilfried und Martha Ensinger Stiftung
Die Wilfried und Martha Ensinger Stiftung fördert langfristig gemeinnützige und mildtätige Projekte in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Kunst & Kultur, Jugendhilfe sowie Wissenschaft & Forschung. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung unterstützt weltweit Initiativen, die Menschen in benachteiligten Regionen nachhaltig helfen und zielt auf die Stärkung von Selbsthilfe, kultureller Vielfalt, Bildungs- und Forschungsvorhaben ab.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Vollmacht bzw. Vertretungsnachweis
- Kostenplanung
- Projektzeitplan
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Vollmacht bzw. Vertretungsnachweis
- Kostenplanung
- Projektzeitplan
Beschreibung
Die Förderung der Wilfried und Martha Ensinger Stiftung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, öffentliche und Bildungseinrichtungen sowie engagierte Privatpersonen in Deutschland. Seit ihrer Gründung engagiert sich die Stiftung bundesweit für zukunftsweisende Projekte in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Kunst & Kultur, Jugendhilfe sowie Wissenschaft & Innovation. Langfristiges Ziel ist die nachhaltige Stärkung von Selbsthilfe und kultureller Vielfalt in benachteiligten Regionen. Mit einem Fokus auf Bildungs- und Forschungsinitiativen ebenso wie auf ländliche Entwicklungsmaßnahmen unterstützt die Stiftung Initiativen, die Menschen eine eigenständige Perspektive eröffnen. Fortlaufende Antragsmöglichkeiten ermöglichen eine kontinuierliche Projektförderung und unterstreichen das langjährige Engagement der Wilfried und Martha Ensinger Stiftung für soziale und wissenschaftliche Belange.
Zur Antragstellung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie eine Vollmacht oder ein Vertretungsnachweis erforderlich. Ergänzend müssen eine detaillierte Kostenplanung und ein verbindlicher Projektzeitplan eingereicht werden. Gefördert werden sowohl Personalaufwendungen als auch Sach- und Reisekosten, um die Umsetzung vor Ort effizient zu gestalten. Anträge können jederzeit schriftlich eingereicht werden; eine feste Frist besteht nicht. Durch diesen flexiblen Einreichungsprozess erhalten Projektträger:innen die Möglichkeit, schnelle Unterstützung zu erhalten. Interessierte Antragsteller:innen finden in den Förderrichtlinien der Stiftung alle weiteren Hinweise zu Förderrichtlinien und Zuwendungsbedingungen, um ihre Vorhaben erfolgreich umzusetzen und nachhaltige Wirkung zu erzielen.
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