Zuschuss

Förderung der Will und Liselott Masgeik-Stiftung für Natur- und Landschaftsschutz

Die Stiftung vergibt zweckgebundene Zuschüsse (i.d.R. für Sachkosten) für Projekte im Natur- und Landschaftsschutz im rheinland-pfälzischen Westerwald; teils mehrjährige Zusagen möglich; Anträge jederzeit schriftlich möglich.

Umwelt-/Naturschutz Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Rheinland-Pfalz

Förderziel

Förderung von Projekten im Natur- und Landschaftsschutz, insbesondere Erhaltung der Fauna und Flora, Umweltbildung, Biotopentwicklung, naturschutzfachliche Konzepte, wissenschaftliche Forschungs- und Lehrprojekte sowie Öffentlichkeitsarbeit und Druckkostenzuschüsse.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Druckkostenzuschüsse

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftlicher Antrag mit kurzer Projektdarstellung
  • Kostenaufstellung der veranschlagten Sachkosten
  • Nachhaltigkeitskonzept des Projekts
  • Angabe weiterer Fördermittel im Finanzierungsplan

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftlicher Antrag mit Projektdarstellung
  2. Kostenaufstellung
  3. Finanzierungskonzept

Bewertungskriterien

  • Förderzweckentsprechung
  • Nachhaltigkeit des Projekts
  • Vollständigkeit des Finanzierungsplans

Beschreibung

Die Will und Liselott Masgeik-Stiftung für Natur- und Landschaftsschutz unterstützt gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen mit zweckgebundenen Zuschüssen für Projekte im rheinland-pfälzischen Westerwald. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Erhaltung von Fauna und Flora, Umweltbildung, Biotopentwicklung sowie naturschutzfachliche Konzepte. Auch wissenschaftliche Forschungs- und Lehrprojekte sowie Öffentlichkeitsarbeit werden berücksichtigt, wobei Druckkostenzuschüsse für Broschüren oder Studien explizit möglich sind. Eine mehrjährige Förderzusage kann für nachhaltige Vorhaben erteilt werden, um langfristige Wirkung und Stabilität naturschutzfachlicher Initiativen zu gewährleisten.

Die Antragstellung erfolgt jederzeit schriftlich und unbürokratisch: Ein formloser Antrag mit kurzer Projektdarstellung, eine detaillierte Kostenaufstellung der veranschlagten Sachkosten sowie ein Nachhaltigkeitskonzept sind erforderlich. Zudem müssen im Finanzierungsplan bereits gesicherte Drittmittel angegeben werden. Bewertungskriterien sind die Förderzweckentsprechung, die Nachhaltigkeit des Projekts und die Vollständigkeit des Finanzierungsplans. Über den Bewilligungszeitraum hinaus sind regelmäßige Berichte zum Projektfortschritt sowie eine abschließende Abrechnung notwendig. Die kontinuierliche Beantragung ermöglicht es Initiativen und Trägern, zeitnah auf lokale Naturschutzbedürfnisse zu reagieren und den rheinland-pfälzischen Teil des Westerwaldes aktiv zu erhalten.

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