Zuschuss

Förderung der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft (Initiative ergreifen / Projektförderung)

Die Stiftung fördert Initiativen und Projekte in gemeinnütziger Trägerschaft mit Fördergeldern für zeitlich begrenzte Vorhaben, insbesondere in der Startphase. Anträge werden individuell geprüft, Entscheidung durch Geschäftsführung und Stiftungsrat, der dreimal jährlich tagt.

Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Entwicklungszusammenarbeit

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Initiativen und Projekten in gemeinnütziger Trägerschaft zur Entwicklung neuer Impulse für Gemeinwohl und Gesellschaft, insbesondere in der Startphase zeitlich begrenzter Vorhaben.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit nach deutschem Recht
  • Abwicklung im Rahmen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes digitales Antragsformular
  2. Finanzierungs- und Kostenplan
  3. Bestätigung und Datenschutzerklärung
  4. Gültige Satzung
  5. Vereins- oder Handelsregisterauszug
  6. Nachweis über Gemeinnützigkeit
  7. ggf. weiterer Anhang (z.B. Jahresabschluss)

Bewertungskriterien

  • Initiative von Einzelpersonen oder Gruppen zur gesellschaftlichen Entwicklung
  • Beitrag zur Gestaltung des Gemeinwohls
  • Übereinstimmung mit den Grundsätzen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts

Beschreibung

Die Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft unterstützt bundesweit gemeinnützige Initiativen und Projekte, die in ihrer Startphase neue Impulse für das Gemeinwohl setzen. Gefördert werden Zeitvorhaben in den Bereichen Bildung, Forschung & Innovation, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Demokratie, Entwicklungszusammenarbeit, Aus- und Weiterbildung, Arbeit & Soziales sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Voraussetzung ist die Anerkennung als gemeinnützige Organisation nach deutschem Recht. Die Auswahl erfolgt durch eine individuelle Prüfung durch Geschäftsführung und Stiftungsrat, der dreimal jährlich zusammentritt. Die Antragstellung erfolgt digital über die GLS Treuhand und ermöglicht eine zügige und transparente Bearbeitung.

Im Zentrum der Förderung stehen Projekte, die von Einzelpersonen oder Gruppen initiiert werden und einen konkreten Beitrag zur Gestaltung des Gemeinwohls leisten. Zu den Bewertungskriterien zählen die Klarheit des gesellschaftlichen Nutzens, Übereinstimmung mit den Grundsätzen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts sowie eine überzeugende Konzept- und Finanzplanung. Für die Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich: ausgefülltes digitales Antragsformular, Finanzierungs- und Kostenplan, Bestätigung & Datenschutzerklärung, gültige Satzung, Vereins- oder Handelsregisterauszug, Nachweis über Gemeinnützigkeit sowie gegebenenfalls ein weiterer Anhang (z. B. Jahresabschluss). Antragsfristen richten sich nach den Sitzungen des Stiftungsrats. Diese Förderung eröffnet gemeinnützigen Akteur:innen die Möglichkeit, Ideen in umsetzbare Projekte zu überführen und wirkungsvolle Veränderungen anzustoßen.

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