Förderung der Zukunftsstiftung Unser Erndtebrück (Fördervorschlag / Ich habe Ideen)
Die Zukunftsstiftung Unser Erndtebrück unterstützt laufend gemeinnützige Projekte in der Gemeinde Erndtebrück. Projektideen können über das bereitgestellte Formular eingereicht und per E-Mail an die Stiftung gesendet werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projekten, die den satzungsgemäßen Zwecken der Zukunftsstiftung Unser Erndtebrück dienen, insbesondere lokale Gemeinwohlvorhaben in der Gemeinde Erndtebrück.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte müssen den satzungsgemäßen Zielen der Stiftung entsprechen
- Antragstellung vor Projektbeginn
- Einreichung des Fördervorschlags
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Fördervorschlag
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid (falls vorhanden)
Bewertungskriterien
- Satzungsgemäße Zielerfüllung
- Vollständigkeit des Fördervorschlags
- Nachvollziehbarer Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Zukunftsstiftung Unser Erndtebrück fördert fortlaufend gemeinnützige Projekte, die zur Stärkung des lokalen Gemeinwohls in der Gemeinde Erndtebrück beitragen. Eingereicht werden können Ideen aus den Bereichen Regionalförderung, ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Arbeit und Soziales sowie Vorhaben zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Demokratie. Förderberechtigt sind neben kommunalen Trägern und öffentlichen Einrichtungen auch Vereine, Interessenverbände und Privatpersonen mit gemeinnützigem Hintergrund. Ein überzeugender Projektvorschlag umfasst eine aussagekräftige Projektbeschreibung, einen nachvollziehbaren Kosten- und Finanzierungsplan sowie – sofern vorhanden – den aktuellen Freistellungsbescheid. Alle Unterlagen werden über das vorgegebene Formular eingereicht und per E-Mail übermittelt, Anträge sind jederzeit möglich. Die Stiftung prüft unterschiedliche Vorhaben anhand der satzungsgemäßen Zielerfüllung, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Transparenz des Finanzierungsplans.
Das Förderinstrument wird insbesondere für Initiativen interessant, die ihre Projekte in Erndtebrück realisieren möchten und dabei eine verlässliche Förderung suchen. Einreichende Personen und Organisationen sollten ihr Vorhaben vor Projektbeginn darlegen und in Einklang mit den satzungsgemäßen Zwecken bringen. Nach positiver Entscheidung durch den Vorstand wird die Bewilligung schriftlich bestätigt, wobei die Mittel ausschließlich zur Umsetzung des genehmigten Zwecks verwendet werden dürfen. Geplante Änderungen im Kosten- oder Finanzierungsrahmen sind der Stiftung unverzüglich anzuzeigen. Die Ergebnisse geförderter Projekte sind öffentlich zu präsentieren, um Transparenz zu gewährleisten und den lokalen Zusammenhalt nachhaltig zu stärken.
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