Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen
Zuschussprogramm für Kommunen in Rheinland-Pfalz zum Ausbau gigabitfähiger Breitbandnetze in bisher privatwirtschaftlich nicht versorgten Gebieten. Förderquote bis zu 80 Mio. € je Vorhaben, Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Kommunen bei Investitionen zum Ausbau digitaler Infrastruktur mit gigabitfähigen Breitbandnetzen in Gebieten des Landes, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bisher nicht erfolgt oder unzureichend ist.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in passive kommunale Breitbandinfrastrukturen (Gigabitnetze)
- Finanzierungsbeteiligungen an Investitionen privater Netzbetreiber
- Beratungsleistungen (Netzplanungen, Machbarkeitsuntersuchungen)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter EUR 200.000 (Betreibermodell)
- Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter EUR 12.500 (Netzplanungen/Beratungsleistungen)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ausbaugebiet muss Gebiet einer kreisfreien Stadt oder gemeindeübergreifendes Gebiet sein
- Zustimmung aller beteiligten Gemeinden zur Aufgabenwahrnehmung durch den Antragsteller
- Zielgebiet muss weißer und/oder grauer Fleck im Sinne der Gigabit-Rahmenregelung sein
- Bei schwer erschließbaren Einzelanlagen: sozioökonomischer Schwerpunkt und Distanz > 400 m
- Vorhaben muss zu wesentlicher Verbesserung der aktuellen Breitbandversorgung führen
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Beschreibung
Das Zuschussprogramm zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Rheinland-Pfalz unterstützt öffentliche Einrichtungen wie Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden, Zweckverbände sowie rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts bei Investitionen in gigabitfähige Breitbandnetze. In bisher privatwirtschaftlich unversorgten „weißen“ oder unzureichend versorgten „grauen“ Flecken können bis zu 80 Mio. € pro Vorhaben gewährt werden. Die Förderquote liegt je nach Ausgestaltung zwischen 40 % und 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei ein Eigenanteil von mindestens 10 % erforderlich ist. Anträge können fortlaufend vor Auswahl des Netzbetreibers im wettbewerblichen Verfahren eingereicht werden.
Gefördert werden Investitionen in passive kommunale Breitbandinfrastrukturen (Gigabitnetze), kommunale Finanzierungsbeteiligungen an Investitionen privater Netzbetreiber sowie Beratungsleistungen wie Netzplanungen und Machbarkeitsuntersuchungen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist unter anderem die Zustimmung aller beteiligten Kommunen, die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens zur Auswahl des Netzbetreibers sowie der Nachweis einer wesentlichen Verbesserung der Breitbandversorgung. Projekte mit förderfähigen Ausgaben unter 200 000 € im Betreibermodell beziehungsweise unter 12 500 € für Planungs- und Beratungsleistungen sind ausgeschlossen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein, um eine zügige Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen zu gewährleisten.
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