Zuschuss

Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen (VwV Kommunale Sportstättenförderung)

Zuschussförderung für den Neubau und die Sanierung kommunaler Turn- und Sporthallen sowie Sportfreianlagen in Baden-Württemberg für Schul- und Vereinsnutzung. Anträge sind bis zum 31.12. eines Jahres möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Förderquote: 30% - 70%

Förderziel

Unterstützung der Errichtung und Erhaltung kommunaler Sportstätten, die für Sport und Bewegung an Schulen sowie für den organisierten Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen und -verbänden genutzt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Neubau von Sporthallen und Sportfreianlagen
  • Kosten für Sanierungsmaßnahmen an Sporthallen und Sportfreianlagen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Schwimmhallen
  • Anlagen für spezielle Sportarten (z. B. Tennis, Eissport, Reitsport, Schießsport)
  • Einrichtungen, die nicht unmittelbar dem Sport dienen (z. B. Zuschaueranlagen, Parkplätze)

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kommunale Träger (Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landkreise, Schulverbände, kommunale Beteiligungsunternehmen gem. §53 HGrG)
  • Nachweis eines öffentlichen Bedarfs
  • Vielseitige sportliche Nutzung hinsichtlich Konstruktion, Abmessung und Ausstattung
  • Einhaltung baurechtlicher Bestimmungen, allgemein anerkannter Regeln der Technik sowie Sicherheits- und Hygienebestimmungen
  • Einhaltung der Zweckbindungsfristen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (Gewährung einer Zuwendung nach VwV)
  2. Kostenberechnung nach DIN 276 Teil 2
  3. Finanzierungsplan
  4. Bauplanentwurf
  5. Bauzeitplan
  6. Nachweis des öffentlichen Bedarfs
  7. Gemeinderatsbeschluss

Beschreibung

In Baden-Württemberg unterstützt die VwV Kommunale Sportstättenförderung den Neubau und die Sanierung kommunaler Turn- und Sporthallen sowie Sportfreianlagen für Schul- und Vereinsnutzung. Kommunale Träger:innen, darunter Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landkreise, Schulverbände und kommunale Beteiligungsunternehmen, erhalten einen Zuschuss zwischen 30 % und 70 % der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben. Ziel ist es, vielseitig nutzbare Sportstätten zu errichten und zu erhalten, die sowohl den Schulsport als auch den organisierten Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen und -verbänden fördern. Anträge sind jeweils bis zum 31. Dezember des vorangehenden Jahres über die jeweilige Rechtsaufsichtsbehörde beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis eines öffentlichen Bedarfs und die Gewährleistung einer vielseitigen sportlichen Nutzung in Bezug auf Konstruktion, Abmessung und Ausstattung. Darüber hinaus sind baurechtliche Vorschriften, allgemein anerkannte Regeln der Technik sowie Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten und Zweckbindungsfristen zu wahren. Förderfähige Aufwendungen umfassen die Kosten für Neubau und Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie Freianlagen; Schwimmhallen, Sonderanlagen (z. B. Tennis oder Eissport) und Einrichtungen ohne unmittelbaren Sportzweck (z. B. Parkplätze, Zuschauertribünen) sind ausgeschlossen. Für die Bewerbung sind unter anderem das Antragsformular nach VwV, eine Kostenberechnung gemäß DIN 276 Teil 2, ein Finanzierungsplan, Bauplanentwurf, Bauzeitplan, Nachweis des öffentlichen Bedarfs sowie der Beschluss des Gemeinderats erforderlich. Diese klare Förderstruktur ermöglicht eine nachhaltige und zukunftsorientierte Weiterentwicklung kommunaler Sportinfrastruktur.

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