Zuschuss

Förderung des Erhalts der mittelalterlichen Kirchen

Die Stiftung Mittelalterliche Kirchen in Schwäbisch Hall finanziert ausschließlich Maßnahmen zum Erhalt der drei mittelalterlichen Kirchen in Schwäbisch Hall aus den Erträgen ihres Stiftungskapitals.

Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Finanzierung von Substanzerhaltungsmaßnahmen an den mittelalterlichen Kirchen St. Michael, St. Katharina und Urbanskirche in Schwäbisch Hall.

Förderfähige Ausgaben

  • Substanzerhaltungsmaßnahmen an Kirchenbauwerken

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss dem Substanzerhalt einer der drei mittelalterlichen Kirchen in Schwäbisch Hall dienen
  • Standort Schwäbisch Hall

Bewertungskriterien

  • Konformität mit dem Stifterwillen
  • Dringlichkeit und Erhaltungsbedarf des Bauwerks

Beschreibung

Die Stiftung Mittelalterliche Kirchen in Schwäbisch Hall unterstützt kontinuierlich gemeinnützige Einrichtungen in Baden-Württemberg mit Zuschüssen zur Substanzerhaltung der drei herausragenden mittelalterlichen Sakralbauten St. Michael, St. Katharina und Urbanskirche. Aus den Erträgen des Stiftungskapitals werden ausschließlich Maßnahmen finanziert, die den denkmalpflegerischen Anforderungen entsprechen und den Bestand dieser historischen Kirchen nachhaltig sichern. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wobei die Stiftung ihre Entscheidung allein auf Basis des Stifterwillens sowie der Dringlichkeit und des aktuellen Erhaltungsbedarfs trifft. Gefördert werden dabei sämtliche Ausgaben, die direkt dem Substanzerhalt der Kirchenbauwerke dienen, etwa Maurer- und Steinmetzarbeiten, Befunduntersuchungen oder konservatorische Sicherungsmaßnahmen.

Interessiert sind kirchliche Träger:innen und Institutionen, die Restaurierungs- und Erhaltungsprojekte an den mittelalterlichen Kirchen in Schwäbisch Hall umsetzen möchten. Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis, dass das Projekt ausschließlich dem Substanzerhalt einer der drei Kirchen dient und am Standort Schwäbisch Hall realisiert wird. Öffentliche Einrichtungen und andere gemeinnützige Organisationen, die den historischen Charakter und die kulturelle Bedeutung dieser Bauwerke bewahren wollen, finden in der Stiftung einen verlässlichen Partner. Die eingereichten Projektanträge werden auf ihre Übereinstimmung mit der Satzung der Stiftung und auf die Dringlichkeit des Bauvorhabens geprüft, um eine zielgerichtete und wirkungsvolle Mittelvergabe sicherzustellen.

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