Zuschuss

Förderung des Feuerwehrwesens in Oberösterreich

Förderung des Feuerwehrwesens in Oberösterreich: Unterstützung des Landes-Feuerwehrverbandes, der Feuerwehren und der Gemeinden bei Investitionskosten für Einsatzmittel, Fahrzeuge und feuerwehrtechnische Ausgestaltung. Laufende Antragstellung möglich.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
04.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Förderung dient dazu, die Kosten des Landes-Feuerwehrverbandes zu tragen, Feuerwehren durch Beihilfen zu den Kosten notwendiger Maßnahmen zur Erzielung ausreichender Schlagkraft zu unterstützen und Gemeinden gemäß § 5 und § 6 Oö. Feuerwehrgesetz bei ihren feuerwehrbezogenen Aufwendungen zu entlasten.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Einsatzgeräte
  • Investitionskosten für Ausrüstungsgegenstände
  • Investitionskosten für Einsatzfahrzeuge
  • Feuerwehrtechnische Ausgestaltung bei Neu- und Umbauten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderungen werden nur nach Maßgabe vorhandener Mittel gewährt
  • Übermittlung eines Beihilfeansuchens an den Oberösterreichischen Landesfeuerwehrverband
  • Beihilfen für Einsatzgeräte und Ausrüstungsgegenstände längstens bis Ende des dem Ankauf folgenden Jahres beantragen
  • Beihilfen für neue Einsatzfahrzeuge nur für neue Fahrzeuge mit OÖ-gemäßen Aufbau- und Ausrüstungsvorgaben
  • Bei Feuerwehrhausneu- oder -umbauten Bestätigung der Planungsstelle des Landes-Feuerwehrkommandos OÖ vor Baubeginn und Darlegung der Finanzierung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Beihilferichtlinien des Oberösterreichischen Landes-Feuerwehrverbandes

Beschreibung

Die Förderung des Feuerwehrwesens in Oberösterreich richtet sich an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen wie den Oberösterreichischen Landes-Feuerwehrverband, örtliche Feuerwehren und Gemeinden. Ziel ist es, die Schlagkraft und Einsatzbereitschaft durch finanzielle Beihilfen gezielt zu stärken und zugleich die Haushalte der Träger feuerwehrgesetzlicher Aufgaben zu entlasten. Mit unbefristeter Antragsmöglichkeit werden Investitionskosten für Einsatzmittel und Ausrüstungsgegenstände, neue Einsatzfahrzeuge sowie die feuerwehrtechnische Ausgestaltung bei Neu- und Umbauten unterstützt. Diese kontinuierlich verfügbaren Zuschüsse tragen wesentlich dazu bei, die Sicherheit in Stadt und Land zu erhöhen und moderne Standards im Katastrophen- und Brandschutz zu etablieren.

Für eine erfolgreiche Antragstellung ist die Einreichung eines Beihilfeansuchens beim Landes-Feuerwehrverband erforderlich. Beihilfen für Einsatzgeräte und Ausrüstungsgegenstände sind innerhalb eines Jahres nach Anschaffung zu beantragen, während neue Fahrzeuge den oö. Aufbau- und Ausrüstungsvorgaben entsprechen müssen. Bei Feuerwehrhausneubauten oder -umbauten ist vor Beginn der Baumaßnahmen eine Bestätigung der Planungsstelle des Landes-Feuerwehrkommandos OÖ sowie der Nachweis der Finanzierung vorzulegen. Gefördert werden ausschließlich tatsächliche Investitionsausgaben; detaillierte Rahmenbedingungen und Antragsunterlagen sind in den Beihilferichtlinien des Oberösterreichischen Landes-Feuerwehrverbandes festgehalten. Interessierte Träger gewinnen so eine verlässliche, kontinuierliche Finanzierungsoption zur Optimierung ihrer Einsatzstrukturen.

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