Zuschuss

Förderung des Fischereiwesens aus der Fischereiabgabe

Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens in Brandenburg aus der Fischereiabgabe. Anträge für bestimmte Maßnahmen bis 30.04. eines Jahres möglich. Richtlinie gültig bis 31.12.2027.

Umwelt-/Naturschutz Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Förderquote: bis zu 90%

Förderziel

Mit der Förderung geeigneter Maßnahmen soll ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens in Brandenburg geleistet werden. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen der Fische, zur Fischbestandsentwicklung, zur Untersuchung der Lebens- und Umweltbedingungen der Fische, zur Verhinderung von Fischkrankheiten, zur Aus- und Fortbildung in der fischereilichen Gewässerbewirtschaftung sowie zur Information und Öffentlichkeitsarbeit.

Förderfähige Ausgaben

  • Fischbesatzmaßnahmen
  • Fischentnahme und -verwertung
  • Gewässerbonitierung und Monitoring
  • Aus- und Fortbildung
  • Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen, für die rechtliche Verpflichtung besteht
  • Maßnahmen im produktiven Bereich der Fischerei oder Aquakultur

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Formgebundene Antragstellung mit Kosten- und Finanzierungsplan
  • Vorhaben muss dem fischereilichen Interesse dienen
  • Beginn des Vorhabens erst nach Antragstellung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Registerauszug oder ähnlicher Nachweis
  4. letzter Jahresabschluss
  5. Kostenanschläge
  6. Gewässerübersichten
  7. Einwilligung zur Datenverarbeitung

Beschreibung

Aus der Fischereiabgabe in Brandenburg werden wirkungsvolle Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens gefördert. Vorrangig werden Projekte unterstützt, die die Lebensgrundlagen heimischer Fischbestände nachhaltig sichern und verbessern: von Besatzmaßnahmen über Bestandsregulierung und Monitoring bis zu wissenschaftlichen Untersuchungen der Umweltbedingungen und Fischkrankheiten. Ebenso gehören fischereiliche Aus- und Fortbildungen, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Etablierung von Muster- und Lehrbetrieben zu den förderfähigen Vorhaben. Ziel ist es, durch gezielte Maßnahmen die biologische Vielfalt in Gewässern zu stärken, die Reproduktionsvoraussetzungen zu optimieren und invasive Arten ökologisch verträglich zu kontrollieren.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit fischereilichen Projekten in Brandenburg. Der Zuschuss kann bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Gefördert werden unter anderem Personal- und Sachausgaben, Fischbesatz- und Entnahmeverfahren, Gewässerbonitierung, wissenschaftliche Forschung, Betriebseinrichtungen sowie Informations- und Ausbildungskosten. Ausschlussgründe sind bauliche Pflichtmaßnahmen und aquakulturelle Produktionsvorhaben. Der formgebundene Antrag samt Kosten- und Finanzierungsplan ist bis zum 30. April eines jeden Jahres beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) einzureichen. Weitere Voraussetzungen sind der Nachweis des fischereilichen Interesses, ein späterer Vorhabenbeginn nach Antragstellung sowie vollständige Bewerbungsunterlagen wie Registerauszug, Jahresabschluss und Gewässerübersichten. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2027 und sichert eine strukturierte Förderung zur Stärkung des Fischereiwesens in Brandenburg.

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