Förderung des Fischereiwesens aus der Fischereiabgabe
Förderprogramm für Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens in Brandenburg aus Mitteln der Fischereiabgabe. Anträge sind formgebunden bis 30. April eines jeden Haushaltsjahres zu stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der Förderung geeigneter Maßnahmen soll ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens in Brandenburg geleistet werden.
Förderfähige Ausgaben
- Personal- und Sachausgaben
- Kosten für Fischbesatz
- Monitoring und Untersuchung von Fischbeständen
- Aus- und Fortbildung in der Gewässerbewirtschaftung
- Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen gesetzlich Verpflichteter
- Maßnahmen im produktiven Bereich der Fischerei/Aquakultur
- Bereits begonnene Vorhaben
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Formgebundene Antragstellung mit Kosten- und Finanzierungsplan
- Vorhaben muss dem fischereilichen Interesse dienen
- Förderung bereits begonnener Vorhaben ausgeschlossen
- Einreichung kompletter Unterlagen nach Richtlinie
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Antragsformular
- Kenntnisnahme der Richtlinie
- Satzung/Gesellschaftsvertrag
- letzter Jahresabschluss
Beschreibung
Das Förderprogramm „Förderung des Fischereiwesens aus der Fischereiabgabe“ unterstützt in Brandenburg private und öffentliche Akteur:innen, natürliche Personen, Unternehmen, Personengesellschaften sowie gemeinnützige Organisationen bei Maßnahmen, die den Erhalt und die Weiterentwicklung des Fischereiwesens stärken. Ziel ist die dauerhafte Verbesserung der Lebensgrundlagen heimischer Fischbestände, die wissenschaftliche Erforschung von Lebens- und Umweltbedingungen sowie die Verhinderung und Bekämpfung von Fischkrankheiten. Zu den förderfähigen Vorhaben zählen neben Fischbesatzaktionen und Monitoring-Maßnahmen auch Aus- und Fortbildungsangebote in der Gewässerbewirtschaftung sowie Öffentlichkeitsarbeit und fischereiliche Traditionserhaltung. Das Programm ist angesiedelt in den Themenfeldern Umwelt-/Naturschutz, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Aus- & Weiterbildung sowie Energieeffizienz & Klimaschutz und wird als anteilige Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Für die Antragstellung ist ein formgebundener Antrag mit Kosten- und Finanzierungsplan bis zum 30. April eines jeden Haushaltsjahres – letztmals 2027 – einzureichen. Die förderfähigen Ausgaben umfassen Personal- und Sachausgaben, Kosten für Fischbesatz, Monitoring sowie Informationsmaßnahmen. Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bereits begonnen sein. Die Förderquote reicht je nach Maßnahme bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei kommunalen Antragstellenden bis zu 80 %. Erforderliche Unterlagen sind unter anderem Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Antragsformular, Richtlinienkenntnisnahme sowie Satzung und letzter Jahresabschluss. Mit der Förderung leistet das Land Brandenburg einen substanziellen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Fischerei und zur Sicherung ökologischer und ökonomischer Gewässerinteressen.
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