Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (Richtlinie FÖJ)
Das Land Niedersachsen gewährt anerkannten Stellen des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) einen pauschalen Zuschuss für Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge der Teilnehmenden.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Förderung ist es, die anerkannten Einsatzstellen des Freiwilligen Ökologischen Jahres von den Aufwendungen für Taschengeld und Sozialversicherung zu entlasten und so den nachhaltigen Umgang junger Menschen mit Natur und Umwelt zu fördern sowie Umweltbewusstsein zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Taschengeld
- Sozialversicherungsbeiträge
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als Einsatzstelle des FÖJ bei der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz
- Vorhandene Einsatzstelle im Bereich Natur- und Umweltschutz für ganztägige praktische Tätigkeiten
- Beschränkung der Leistungen auf den Umfang gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 JFDG
- Abschluss eines Vertrages mit den Teilnehmenden nach den Vorgaben der Richtlinie
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- FÖJ-Förderrichtlinie
- Merkblatt zum Förderverfahren
- ANBest-GK
- ANBest-P
Beschreibung
Das Land Niedersachsen unterstützt mit der Richtlinie FÖJ anerkannte Einsatzstelle:innen des Freiwilligen Ökologischen Jahres durch einen pauschalen Zuschuss zur Gewährung von Taschengeld und zur Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen. Die monatliche Förderhöhe beträgt je Teilnehmender bzw. Teilnehmendem je nach Art der Verpflegung und Unterbringung zwischen 390 € und 482 €. Ziel dieser Förderung ist es, Einsatzstelle:innen im Umwelt- und Naturschutz von finanziellen Aufwendungen zu entlasten und gleichzeitig das Umweltbewusstsein junger Menschen zu stärken. Mit einer Projektlaufzeit von sechs bis zwölf Monaten leistet das Programm einen Beitrag zu nachhaltigem Handeln im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz.
Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen, Interessenverbände, Bildungsträger sowie weitere Organisationen mit ökologischem Schwerpunkt in Niedersachsen, die als Einsatzstelle: anerkannt sind und ganztägige praktische Tätigkeiten im Natur- und Umweltschutz anbieten. Voraussetzungen sind die Anerkennung bei der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz, die Beschränkung der Leistungen auf den gesetzlich vorgegebenen Umfang gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 JFDG und der Abschluss eines Vertrages mit den Teilnehmenden nach den Vorgaben der Förderrichtlinie. Vereinbarungen mit den Teilnehmenden müssen bis zum 30. Juni in dreifacher Ausfertigung vorliegen; der Förderantrag sowie Weitere Unterlagen, darunter Förderrichtlinie, Merkblatt zum Förderverfahren, ANBest-GK und ANBest-P, sind anschließend per Scan einzureichen. Ein Projektstart ist ab dem 1. August 2024 möglich.