Zuschuss

Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)

Zuschuss für die Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern: 185 € pro Teilnehmendenmonat zur Förderung gesellschaftlichen Engagements junger Menschen bis 27 Jahre. Anträge sind jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Soziales Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Fördersumme: 185 € pro Teilnehmendenmonat

Förderziel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), um gesellschaftliches Engagement zu fördern und die individuelle Berufs- oder Studienwahlkompetenz junger Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zu stärken.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zulassung als Träger des FSJ nach den Bestimmungen des JFDG
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des JFDG während der Durchführung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis über die Anerkennung als Träger des FSJ
  3. Handelsregisterauszug
  4. Satzung des Trägers

Beschreibung

Die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in Mecklenburg-Vorpommern richtet sich an zugelassene Träger:innen nach den Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG), die junge Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr in gemeinwohlorientierten Einsatzstellen begleiten. Öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen sowie weitere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts können fortlaufend einen Zuschuss beantragen, der mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kofinanziert wird. Pro Teilnehmendenmonat werden 185 € bereitgestellt, um Angebote in den Themenfeldern Kinder und Jugendliche, Soziales, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie sowie Aus- und Weiterbildung nachhaltig zu unterstützen. Voraussetzung für eine Förderung ist die Anerkennung als FSJ-Träger:in sowie die Einhaltung aller JFDG-Vorgaben während der Projektumsetzung.

Der Antragsprozess erfolgt jederzeit ohne feste Fristen: Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind Nachweise über die FSJ-Anerkennung, ein aktueller Handelsregisterauszug sowie die Satzung des Trägers einzureichen. Ziel der Zuwendung ist es, gesellschaftliches Engagement zu stärken und die individuelle Berufs- oder Studienwahlkompetenz der Teilnehmer:innen zu fördern. Die Bewilligung erfolgt in Form eines schriftlichen Bescheids und gilt jeweils für die gesamte Dauer eines Freiwilligendienstes. Interessierte Träger:innen erhalten alle notwendigen Informationen zu Fördervoraussetzungen und Unterlagen über das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Diese kontinuierlich verfügbare Unterstützung leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und zur Förderung des sozialen Zusammenhalts in der Region.

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