Zuschuss

Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern (FSJ-Förderrichtlinie – FSJ-FöR)

Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern erhalten einen Pauschalzuschuss von 28 € pro Teilnehmer und Dienstmonat für pädagogische Begleitung und Organisation. Anträge sind bis zum 31.07. eines jeden Jahres beim ZBFS zu stellen.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: 28,00 € pro Teilnehmer und vollem Dienstmonat

Förderziel

Förderung der pädagogischen Begleitung der FSJ-Teilnehmenden sowie der Ausgaben, die bei der Organisation und Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern anfallen.

Förderfähige Ausgaben

  • Pädagogische Begleitung der FSJ-Teilnehmenden
  • Ausgaben für Organisation und Durchführung des FSJ

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zugelassener Träger des FSJ
  • Sicherstellung der pädagogischen Begleitung der FSJ-Teilnehmenden
  • Einhaltung der Qualitätsmindeststandards
  • Arbeitsmarktneutrale Gestaltung der Tätigkeiten der FSJ-Teilnehmenden
  • Beschäftigung der FSJ-Teilnehmenden in gemeinwohlorientierten Einrichtungen
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Beschreibung

Die FSJ-Förderrichtlinie des Freistaats Bayern unterstützt public Entitys, Interessenverbände und Vereine, die junge Erwachsene im Freiwilligen Sozialen Jahr pädagogisch begleiten und in gemeinwohlorientierten Einrichtungen einsetzen. Träger:innen erhalten zur Absicherung der fachlichen Begleitung und zur Deckung der Organisationskosten eine pauschale Förderung von 28,00 € je Teilnehmer:in und vollem Dienstmonat. Ziel ist es, qualitativ hochwertige Betreuungsangebote sicherzustellen und die Durchführung des FSJ in Bayern arbeitsmarktneutral sowie gemeinwohlorientiert zu gestalten. Durch diese Förderung wird die Weiterentwicklung des sozialen Engagements junger Menschen sowie die Entlastung der Träger:innen in organisatorischen Belangen gefördert und gestärkt.

Voraussetzung für einen Bewilligungsbescheid ist die Zulassung als Träger:in des Freiwilligen Sozialen Jahres, die Einhaltung der Qualitätsmindeststandards und die Arbeitsmarktneutralität der Einsatztätigkeiten. Zudem müssen Teilnehmer:innen ein monatliches Taschengeld von mindestens 180,00 € erhalten, sofern Unterkunft und Verpflegung kostenfrei gestellt werden, andernfalls beträgt die Mindestauszahlung 360,00 €. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln des Freistaats Bayern oder der EU ist ausgeschlossen. Anträge sind jeweils bis zum 31. Juli eines Jahres beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) einzureichen. So wird ein reibungsloser Ablauf sichergestellt und die pädagogische Qualität im Freiwilligen Sozialen Jahr nachhaltig gefördert.

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