Zuschuss

Förderung des gesundheitsbezogenen Angebotes der Eltern-Kind-Zentren

Förderung für Eltern-Kind-Zentren in Tirol zur Durchführung gesundheitsbezogener Kurse rund um die Geburt (z.B. Geburtsvorbereitung, Schwangerengymnastik, Stillgruppen, Babymassage). Unbefristet.

Gesundheit Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
22.07.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Kursen aus dem Gesundheitsbereich in Eltern-Kind-Zentren mit Themen rund um die Geburt, wie Geburtsvorbereitungskurse, Schwangerengymnastik, Stillgruppen und Babymassage, um junge Familien medizinisch zu begleiten und zu stärken.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderung nach Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung von Eltern-Kind-Zentren
  • Medizinischer Bezug der Kurse bzw. Durchführung durch medizinisches Personal

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formular der Abteilung Öffentliche Gesundheit

Beschreibung

Die Abteilung Öffentliche Gesundheit des Landes Tirol stellt gemeinnützigen Eltern-Kind-Zentren in Tirol eine unbefristete Zuschussförderung zur Verfügung, um ihr gesundheitsbezogenes Angebot systematisch auszubauen. Im Fokus stehen Kurse aus den Themenfeldern Gesundheit, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales, die werdende Eltern und Familien ab der Schwangerschaft begleiten. Dazu zählen Geburtsvorbereitung, Schwangerengymnastik, Stillgruppen und Babymassage. Mit medizinisch fundierten Konzepten und professioneller Anleitung durch qualifiziertes Fachpersonal fördert das Programm das körperliche Wohlbefinden, das Selbstvertrauen in elterliche Rollen und die frühe Bindung zwischen Eltern und Kind. Als fortlaufendes Förderinstrument leistet es einen Beitrag zur Prävention und schafft nachhaltige Strukturen im frühkindlichen Gesundheitsbereich.

Gefördert werden non-profit Vereine, Interessenverbände oder gemeinnützige Organisationen, die nach den Richtlinien des Landes Tirol als Eltern-Kind-Zentren anerkannt sind. Kernvoraussetzungen sind ein medizinischer Bezug der Kurse sowie die fachkundige Durchführung durch medizinisches Personal, um ein hohes Qualitätsniveau zu garantieren. Die Form der direkten Zuschussgewährung ermöglicht eine gezielte Unterstützung ohne zeitliche Begrenzung: Anträge können jederzeit eingereicht werden. Das hierfür notwendige Formular wird von der Abteilung Öffentliche Gesundheit bereitgestellt. Dank dieses flexiblen Verfahrens können Eltern-Kind-Zentren in ganz Tirol schnell auf lokale Bedarfe reagieren und ihr Angebot kontinuierlich weiterentwickeln. Das Förderprogramm trägt außerdem dazu bei, die Zusammenarbeit zwischen Eltern-Kind-Zentren und lokalen Gesundheitsinstitutionen zu stärken und regionale Netzwerke zu fördern.

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