Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V)
Ergänzende Landesförderung für Kommunen und Zweckverbände zur Umsetzung gigabitfähiger Netze in unterversorgten Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns. Gesamtfördersatz bis 90 % (Landeszuschuss 20 %–40 %). Anträge jederzeit vor Projektbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung beim Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze in Regionen Mecklenburg-Vorpommerns, in denen ein marktgetriebener Ausbau nicht zu erwarten ist, durch Aufstockung der Bundesfördermittel.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung gigabitfähiger Netze
- Betrieb gigabitfähiger Netze
- Errichtung passiver Infrastrukturen (z. B. Glasfaserstrecken)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Planungs- und Beratungsleistungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Markterkundungsverfahren muss ergeben, dass kein marktgetriebener Gigabitausbau zu erwarten ist
- Beim Betreibermodell muss der künftige Betreiber vertraglich feststehen
- Keine Förderung für Planungs- und Beratungsleistungen
Beschreibung
Die Gigabitförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern stellt eine ergänzende Landesförderung dar, die öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung gigabitfähiger Netze in bisher unterversorgten Regionen unterstützt. Ziel ist die Aufstockung der Bundesfördermittel auf einen Gesamtfördersatz von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei der Landeszuschuss zwischen 20 % und 40 % variiert. Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte, Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft sowie Zweckverbände. Die Maßnahme deckt die Errichtung und den Betrieb gigabitfähiger Telekommunikationsnetze ab sowie den Ausbau passiver Infrastrukturen – beispielsweise Glasfaserstrecken. Durch die kontinuierliche Antragstellung vor Projektbeginn können Kommunen und Zweckverbände flexibel auf Fördermöglichkeiten im Bereich Digitalisierung, Smart Cities und Infrastruktur reagieren.
Als grundlegende Voraussetzung für eine Förderung gilt ein abgeschlossenes Markterkundungsverfahren, das bestätigt, dass kein marktgetriebener Ausbau zu erwarten ist. Im Betreibermodell muss die künftige Betreiberin oder der künftige Betreiber vertraglich feststehen. Planungs- und Beratungsleistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Anträge sind jederzeit vor Start des Vorhabens beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern einzureichen. Das Ministerium koordiniert das Verfahren und wird durch das Breitbandkompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern bei der praktischen Umsetzung begleitet. Die Förderrichtlinie stärkt nicht nur die digitale Infrastruktur, sondern trägt wesentlich zur wirtschaftlichen Entwicklung und Attraktivität ländlicher Regionen bei. Sie unterstützt Antragstellende dabei, das Versorgungsniveau an abgelegenen Standorten zu erhöhen und innovative Projekte im Bereich Smart Cities umzusetzen. Durch die klare Festlegung der Förderquoten und Rahmenbedingungen entsteht Planungssicherheit für alle Beteiligten. Flexibilität bei der Antragstellung erlaubt eine zeitnahe Projektrealisierung und stellt sicher, dass Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig von leistungsfähigen Gigabitnetzen profitiert.
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